„Die Stadt Gaggenau hat in eigener Verantwortung die Überlassung der Festhalle Bad Rotenfels widerrufen. Diese Entscheidung ist nachvollziehbar – die Stadt stützt sich bei ihrer Entscheidung auf begründete Sicherheitsaspekte. Die Stadt Gaggenau hat über die rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Veranstaltung den Austausch mit dem Innenministerium gesucht. Das Innenministerium stand deshalb heute mit der Stadt Gaggenau in intensivem Austausch über alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung. Die Stadt hat daraufhin in eigener Verantwortung eine nachvollziehbare Entscheidung unter Berücksichtigung aller rechtlich relevanten Punkte getroffen und den Widerruf der Hallenüberlassung verfügt.“