Öffentlicher Raum

Runder Tisch berät Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“

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Öffentlicher Raum Runder Tisch berät Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“

Der von Ministerpräsident Winfried Kretschmann eingerichtete Runde Tisch „Lebenswerter öffentlicher Raum“ hat die Empfehlungen der gleichnamigen Arbeitsgruppe beraten. Die unter der Leitung des Innenministeriums eingerichtete Arbeitsgruppe hat mittels wissenschaftlicher Begleitung insgesamt 73 alkoholkonsumbedingte Problemlagen im öffentlichen Raum identifiziert, deren Ursachen und Ausprägung höchst unterschiedlich sind.

„Die Vorschläge der Arbeitsgruppe stießen auf hohe Zustimmung und wurden offen und produktiv unter den Teilnehmern diskutiert. Ich freue mich sehr, dass wir bei vielen Vorschlägen einen breiten Konsens erzielen konnten. Insgesamt bin ich der Meinung, dass sich die Ergebnisse sehen lassen können und sich der Runde Tisch gelohnt hat, weil wir erstmals Vertreter von Politik, Kommunen, Kommunalen Landesverbänden sowie Fachleute aus der Wohlfahrt, für Suchtfragen, des Jugendrings und der Wissenschaft sprichwörtlich an einen Tisch geholt haben“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an den Runden Tisch.

Die unter der Leitung des Innenministeriums eingerichtete Arbeitsgruppe hat mittels wissenschaftlicher Begleitung insgesamt 73 alkoholkonsumbedingte Problemlagen im öffentlichen Raum identifiziert, deren Ursachen und Ausprägung höchst unterschiedlich sind. Sie umfassen die Party- und Eventszene, Treffpunkte marginalisierter Gruppen, Jugendtreffpunkte und verschiedene wiederkehrende Festveranstaltungen. „Die bundesweit vielbeachtete Arbeitsgruppe führte die bislang gründlichste und weitgehendste Untersuchung der Ursachen, Folgen und Einwirkungsmöglichkeiten bei alkoholbedingten Problemlagen im öffentlichen Raum durch“, unterstrich Innenminister Gall. Angesichts der zum Teil gravierenden örtlichen Unterschiede kam der AG insbesondere die Aufgabe zu, eine flexible und auf die örtlichen Besonderheiten hin maßgeschneiderte Angebotspalette zu entwickeln.

Im Einzelnen werden folgende Empfehlungen weiter verfolgt:

  • Schaffung interdisziplinärer Arbeitsgruppen mit einer dauerhaften Koordinierung und hoher personeller Kontinuität vor Ort.
    Ziel ist das abgestimmte Zusammenwirken von Polizei, Kommune, Suchtberatung, Gastronomie und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in einem partnerschaftlichen Kontext im Rahmen einer dauerhaften Arbeitsgruppe.
  • Verstärkte Präsenzmaßnahmen, Kontrolle und Durchsetzung bestehender Regelungen im öffentlichen Raum.
    Hierbei sollten insbesondere die Einhaltung des Jugendschutzes und gaststättenrechtlicher Vorgaben, wie beispielsweise das Verbot des Ausschanks an erkennbar Betrunkene in den Fokus gerückt werden.
  • Anwendung bestehender rechtlicher Handlungsmöglichkeiten wie des Erlasses kommunaler Satzungen für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, bspw. für Spielplätze und Grünflächen.
    Das Innenministerium erstellt in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden eine Handreichung für die Kommunen des Landes.
  • Grundsätzliches Festhalten an den Regelungen zum Alkoholverkaufsverbot. Darüber hinaus sollten identifizierte Lücken (Warenautomaten und reine Alkoholbringdienste) geschlossen werden.
  • Flexiblere Regelungen zu den Sperrzeiten in der Gaststättenverordnung mit dem Ziel, den Kommunen vor Ort mehr Kompetenzen und Rechtssicherheit zu gewähren.
  • Erstellung einer Handreichung mit einer Beschreibung von allen durch die Arbeitsgruppe als zielführend identifizierten Maßnahmen („Werkzeugkoffer“).
    Eine systematische Übersicht der landesweit bestehenden 119 Maßnahmen kann im Sinne eines „Best Practice“-Ansatzes den Verantwortungsträgern vor Ort wertvolle Impulse für das eigene Handeln geben.

Generell hätten die Untersuchungen der Arbeitsgruppe gezeigt, dass es von 2012 auf 2013 eine  Entspannung der Lage in den Städten und Gemeinden gegeben hat. Dies könne zwar nicht schon als Trend bezeichnet werden, sei aber erstmal erfreulich.  „Wie Sie wissen, waren der Ministerpräsident und ich der Auffassung, den Kommunen vor Ort die Entscheidung über ein begrenztes Alkoholverbot an bestimmten Plätzen zu überlassen, aber das ist derzeit politisch nicht durchsetzbar. Hinzu kommt, dass die Befragung der unmittelbar betroffenen Bevölkerung in den Kernstädten von Heidelberg und Ravensburg ein differenziertes Bild erbracht hat. Wichtigstes Anliegen der Menschen dort waren die stärkere Kontrolle der Alkoholabgabe an Jugendliche und eine stärkere Polizeipräsenz im Stadtteil“, erklärte der Innenminister.

„Die erstmals eingetretene Entspannung der Lage vor Ort scheint es derzeit und mit aller gebotenen Vorsicht auch nicht erforderlich zu machen, Alkoholkonsumverbote Vorort möglich zu machen“, sagte Kretschmann. „Diese Entwicklung freut mich. Es ist gut, dass die Menschen nach den Zahlen vom letzten Jahr, weniger gestört werden. Und die Befragung zeigt, dass sie eine sehr differenzierte Sicht auf die Problemlage haben. Und ich will noch mal unterstreichen: Die allermeisten der jungen  Menschen wollen fröhlich miteinander feiern und sie kennen ihre Grenzen. Es wächst hier keine „Generation Promille“ heran.“

Die Landesregierung werde nun so schnell wie möglich die konkrete Umsetzung der konsensfähigen Maßnahmen angehen und die Rahmenbedingungen für weitere Schritte schaffen. „Lebenswerte öffentliche Räume sind ein hohes Gut. Deshalb werden wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und über zwei Jahre wachsam beobachten und auswerten, wie die Maßnahmen greifen“, so Kretschmann. Gegebenenfalls setze man das Thema Alkoholkonsumverbot dann wieder auf die Tagesordnung.

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