„Eine Analyse der parlamentarischen Kontrolle in Bund und Ländern über den Verfassungsschutz hat gezeigt, dass wir die Befugnisse des Landtags von Baden-Württemberg ausdehnen sollten“, empfahl Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch in Stuttgart. Bisher berichtet hier zu Lande der Innenminister dem Parlament entsprechend der gesetzlichen Grundlage mindestens viermal jährlich über die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz und deren Ergebnisse - jeweils halbjährlich im Ständigen Ausschuss und im Gremium nach Artikel 10 Grundgesetz. Dabei besitzen die Abgeordneten selbstverständlich das Recht, Nachfragen zu stellen. Er selbst habe dem Landtag bisher umfassend Einblick in die Tätigkeit des Verfassungsschutzes gewährt, wenn dies gewünscht war, und wolle dies auch in Zukunft tun, versicherte der Innenminister.
Darüber hinaus gebe es im Bund und in anderen Ländern weitere Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle, die er dem Landtag von Baden-Württemberg eröffnen wolle. „Der Südwesten sollte hier aufschließen“, forderte Gall. Er halte bei diesem Thema einen breiten politischen Konsens für wichtig. „Ich bin gerne bereit, in einen fraktionsübergreifenden Dialog einzutreten und im Landtag gemeinsam mit allen Beteiligten die für Baden-Württemberg beste Lösung zu suchen“, unterstrich der Minister.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg