Innere Sicherheit

Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ verboten

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Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Gruppierung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" verboten. Zur Umsetzung des Verbots wurden am 19. März 2020 Objekte in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg durchsucht, Vereinsvermögen beschlagnahmt sowie Beweismittel sichergestellt.

„Zum ersten Mal verbieten wir eine Gruppierung aus dem Bereich der ‚Reichsbürger und Selbstverwalter‘. Das Vereinsverbot der Gruppierung ‚Geeinte deutsche Völker und Stämme‘ zeigt: Wir haben eine wehrhafte Demokratie. Gemeinsam gehen wir konsequent gegen verfassungsfeindliche Organisationen vor, die die Existenz und Legitimität der Bundesrepublik Deutschland bestreiten und ihre Institutionen und Amtsträger bedrohen“, sagte Innenminister Thomas Strobl am 19. März 2020 in Stuttgart.

Durchsuchung von vier Objekten in Baden-Württemberg

Zur Umsetzung des Verbots wurden heute Morgen zeitgleich vier Objekte in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg durchsucht, Vereinsvermögen beschlagnahmt sowie Beweismittel sichergestellt. Sechs Funktionsträgern und Mitgliedern des Vereins „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ wurde die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zugestellt. Insgesamt waren unter Leitung des Polizeipräsidiums Karlsruhe und unter Beteiligung der Polizeipräsidien Mannheim, Freiburg und Pforzheim sowie des Polizeipräsidiums Einsatz rund 60 Beamtinnen und Beamte der Polizei im Einsatz. „Damit ist das vom Bundesinnenminister gegen die Vereinigung ausgesprochene Vereinsverbot vollzogen, der Verein ist einschließlich seiner Teilorganisationen aufgelöst und ihm ist jede Tätigkeit untersagt. Außerdem haben wir das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Die Vereinigung ist seit 2016 im Internet präsent. Ihre Mitglieder treten seit 2017 auch öffentlich in Erscheinung. Betätigungsfeld des Vereins sind vor allem sogenannte „Gebiets-Aktivierungen“, bei denen Gemeinden zu vermeintlich eigenem Hoheitsgebiet erklärt werden. Diese Vorgehensweise geht auf die Anschauung der „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Gruppierung zurück, wonach die Bundesrepublik Deutschland ein Firmenkonstrukt sei, aus dem man austreten könne. Staatliche Institutionen werden von der Vereinigung nicht anerkannt, sondern verächtlich gemacht. In einer Vielzahl von Schreiben an Ämter und Behörden leugnen Mitglieder des Vereins deren staatliche Legitimität und bedrohen einzelne Amtsträger persönlich.

Dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ gehören in Baden-Württemberg schätzungsweise rund 3.200 Personen (Stand 31.12.2019) an. Davon werden 130 Personen dem gewaltorientierten Spektrum zugerechnet. 95 Personen sind zugleich Rechtsextremisten.

Maßnahmen auch in anderen Bundesländern

Die heutigen Maßnahmen wurden zeitgleich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen vollzogen. Die Maßnahmen belegen die funktionierende Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern.“

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