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Ermittlungserfolg des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

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Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Ermittlungserfolg des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

„Vor kurzem haben wir gemeinsam mit der Polizeiführung eine erfolgreiche Zwischenbilanz gezogen, gleichzeitig freilich verkündet, dass wir nicht nachlassen und den Fahndungs- und Ermittlungsdruck akribisch und mit einem langen Atem hochhalten werden. Nun ist es der Sonderkommission gelungen, drei weitere Haftbefehle zu erwirken. Mein Dank gilt allen Polizistinnen und Polizisten, die hier akribisch ermitteln und alles dafür tun, die kriminellen Machenschaften der Gruppen im Keim zu ersticken. Unsere Polizei hält den Druck weiter hoch und das ist gut so!“

Hintergrund

Das besondere hierbei ist: die Beschuldigten befanden sich bereits wegen anderer Tatvorwürfe in Haft. Daher handelt es sich bei den nun erlassenen Haftbefehlen um sogenannte „Überhaftbefehle“. Das bedeutet: Sollte eine Haftentlassung in den anderen Verfahren, für die die Beschuldigten bereits in Haft sind, anstehen, kommen die Beschuldigten nicht auf freien Fuß.

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