Landeswahlleiterin Christiane Friedrich teilte mit, dass der Landeswahlausschuss am 28. Juli 2017 in Stuttgart von 24 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg folgende 21 Landeslisten zugelassen hat (2013: 20)
Parteiname
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4. Freie Demokratische Partei
5. Alternative für Deutschland
6. DIE LINKE
7. Piratenpartei Deutschland
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
10. FREIE WÄHLER
11. Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt
12. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
13. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
14. Bündnis Grundeinkommen. Die Grundeinkommenspartei
15. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
16. Deutsche Kommunistische Partei
17. Deutsche Mitte
18. DIE RECHTE
19. Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklich-Sein aller
20. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
21. V-Partei3 - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
Der Landeswahlausschuss musste auf sieben zugelassenen Landeslisten ins-gesamt 12 Bewerber streichen, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen. Die Parteien erscheinen in dieser Reihenfolge auf den Stimmzetteln in den einzelnen baden-württembergischen Wahlkreisen.
Nicht zugelassen wurden folgende Landeslisten:
1. Allianz Deutscher Demokraten
2. DIE EINHEIT
Die Landeslisten dieser Parteien wurden zurückgewiesen, da für sie keine der notwendigen 2.000 Unterstützungsunterschriften von baden-württembergischen Wahlberechtigten eingereicht wurden.
Über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten entscheidet der Bundeswahlausschuss am 3. August 2017. An demselben Tag wird der Landeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen entscheiden.
Die endgültig zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber werden voraussichtlich ab 7. August 2017 in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt werden.
Nicht zu entscheiden war über die Landesliste der Partei Die Violetten - für spirituelle Politik, da die Landesliste einen Tag nach Einreichungsschluss wirksam zurückgenommen wurde.