Landeswahlleiterin

Bundestagswahl am 24. September 2017: Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten für Baden-Württemberg zu

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Landeswahlleiterin Christiane Friedrich teilte mit, dass der Landeswahlausschuss am 28. Juli 2017 in Stuttgart von 24 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg folgende 21 Landeslisten zugelassen hat (2013: 20)
 
Parteiname         
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands   
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands    
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      
4. Freie Demokratische Partei      
5. Alternative für Deutschland     
6. DIE LINKE        
7. Piratenpartei Deutschland     
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands   
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ   
10. FREIE WÄHLER       
11. Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt        
12. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands  
13. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz  
14. Bündnis Grundeinkommen. Die Grundeinkommenspartei 
15. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG    
16. Deutsche Kommunistische Partei    
17. Deutsche Mitte       
18. DIE RECHTE        
19. Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklich-Sein aller      
20. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative 
21. V-Partei3 - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer       

Der Landeswahlausschuss musste auf sieben zugelassenen Landeslisten ins-gesamt 12 Bewerber streichen, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen. Die Parteien erscheinen in dieser Reihenfolge auf den Stimmzetteln in den einzelnen baden-württembergischen Wahlkreisen.

Nicht zugelassen wurden folgende Landeslisten:

1. Allianz Deutscher Demokraten   
2. DIE EINHEIT     

Die Landeslisten dieser Parteien wurden zurückgewiesen, da für sie keine der notwendigen 2.000 Unterstützungsunterschriften von baden-württembergischen Wahlberechtigten eingereicht wurden.

Über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten entscheidet der Bundeswahlausschuss am 3. August 2017. An demselben Tag wird der Landeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen entscheiden.
Die endgültig zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber werden voraussichtlich ab 7. August 2017 in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt werden.

Nicht zu entscheiden war über die Landesliste der Partei Die Violetten - für spirituelle Politik, da die Landesliste einen Tag nach Einreichungsschluss wirksam zurückgenommen wurde.

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