Nachdem im Jahr 2018 die Zahl der Drogentoten mit 121 Menschen einen historischen Tiefstand erreicht hatte, ist die Zahl der Drogentoten im Jahr 2019 auf 145 angestiegen.
„2018 war ein historischer Tiefstand erreicht, im vergangenen Jahr 2019 ist die Zahl der Drogentoten wieder auf 145 angestiegen. Im Jahr 2018 waren 121 Menschen durch den Konsum illegaler Drogen verstorben. Im langjährigen Vergleich setzt sich damit aber eine insgesamt rückläufige - also gute - Entwicklung fort: Die Zahl der Drogentoten im Jahr 2019 liegt unter dem langjährigen Mittelwert von etwa 190 Personen pro Jahr. Wir müssen weiterhin alles daransetzen, den Menschen die Risiken bewusst zu machen, die der Drogenkonsum mit sich bringt. Jeder Drogentote ist einer zu viel“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl am 19. Februar 2020 in Stuttgart.
Zahl der Drogentoten
Unter den Drogentoten des Jahres 2019 waren 121 (103) [1] Männer und 24 (18) Frauen. Das Durchschnittsalter entsprach mit 38,1 (38,2) Jahren dem des Vorjahres. Ebenfalls unverändert waren 97 Prozent der Drogentoten Erwachsene, drei Prozent Heranwachsende. Kinder und Jugendliche kamen im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Drogen nicht zu Tode. Von den insgesamt 145 Drogentoten waren 23 (16) Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit.
Mit 18 (12) Todesfällen stieg die Zahl der Personen, die durch den alleinigen Konsum von Heroin gestorben sind, wieder erkennbar an. Insbesondere der Mischkonsum von Heroin in Kombination mit weiteren Drogen birgt großes Gefahrenpotential und stellt die Hauptursache für Rauschgifttodesfälle dar.
[1] Die fortlaufenden Klammerwerte beziehen sich auf das Jahr 2018.
Opfer von „Legal Highs“
Auf weiterhin niedrigem Niveau bewegte sich mit 5 (4) Fällen auch im Jahr 2019 die Zahl der Drogentoten im Zusammenhang mit dem Konsum von sogenannten neuen psychoaktiven Stoffen. Neue psychoaktive Stoffe werden auch als „Legal Highs" bezeichnet, weil ihre chemischen Strukturen zu Teilen nicht vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) umfasst sind. „Auch wenn diese Stoffe teilweise gesetzlich nicht verboten sind, sind sie gefährlich. Manche dieser Stoffe sind hochwirksam und können schon bei der Aufnahme kleiner Mengen zu Vergiftungserscheinungen oder Amnesien führen“, erklärt Minister Thomas Strobl. Mit der Novellierung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) im Juli 2019 wurden weitere Stoffgruppen in das NpSG aufgenommen. Von Bedeutung sind beispielsweise die synthetischen Cannabinoide. Darüber hinaus wurden acht neue psychoaktive Stoffe aufgrund ihrer Gefährlichkeit in das Betäubungsmittelgesetz (Anlage II) aufgenommen.
CBD-haltige Erzeugnisse
Seit einiger Zeit spielen verstärkt Cannabidiol (CBD)-haltige Erzeugnisse eine Rolle. Neben Tetrahydrocannabinol (THC) ist CBD der bekannteste Wirkstoff der Hanfpflanze. Unklarheiten entstehen immer wieder bei der Frage, wie mit CBD-haltigen Erzeugnissen umzugehen ist. „Der Umgang mit diesen Stoffen ist nur erlaubt, wenn ihr Gehalt an THC 0,2 Prozent nicht übersteigt und sie ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“, so Minister Thomas Strobl. Gewerbliche Zwecke sind insbesondere dann gegeben, wenn Hanf zu unbedenklichen Produkten, wie etwa Kosmetika, Papier, Textilien oder Dämmstoffen weiterverarbeitet wird.
Bekämpfung des Drogenhandels
Beim Drogenhandel gewinnt das Internet bzw. das sogenannte Darknet weiter an Bedeutung. Angebote für illegale Drogen sind mit geringem Aufwand zu finden und verfügbar. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg initiiert und führt Ermittlungen im Internet und im Darknet zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Ein eigenständiger Arbeitsbereich „Internetrecherche“ des Landeskriminalamtes ist dort virtuell auf Streife, um rechtsfreien Räumen vorzubeugen. Zudem beteiligt sich das Landeskriminalamt Baden-Württemberg an einem Projekt des Bundeskriminalamtes, welches die Bekämpfung des Drogenhandels über Darknet-Plattformen durch die Entwicklung strukturierter Prozesse unterstützen soll.
Wie wichtig die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität ist, wird immer wieder durch die Ergebnisse umfangreicher, in der Regel zeit- und ressourcenintensiver Ermittlungsverfahren deutlich. Im November 2019 gelang der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift des Landeskriminalamtes und des Zollfahndungsamtes Stuttgart (GER Stuttgart) ein beispielhafter Erfolg: Ein noch in Aufbau befindliches Drogenlabor im Landkreis Karlsruhe wurde ausgehoben und im gleichen Zug große Mengen an Betäubungsmitteln (rund 5.500 Ecstasy-Tabletten, 1,2 Kilogramm MDMA, 200 Gramm Amphetamin, 460 LSD-Trips sowie eine kleinere Menge Marihuana) beschlagnahmt. Zudem wurden bei länderübergreifenden Durchsuchungen in den Landkreisen Karlsruhe, Regensburg und Germersheim über 30 Kilogramm Stoffe und Synthesechemikalien sichergestellt, welche zur Herstellung von etwa 18 Kilogramm Amphetamin ausgereicht hätten.
Präventionsarbeit
Zur ganzheitlichen Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und deren Folgen ist neben der Strafverfolgung die Präventionsarbeit ein wichtiges und unverzichtbares Standbein. Akteure im Bereich der Suchtprävention sind zusätzlich zur Polizei die Kommunen, Sozialeinrichtungen und Schulen. Das Programm Prävention auf dem Stundenplan erreichte 2019 in 1.944 Veranstaltungen knapp 54.000 Schülerinnen und Schüler. Es wird von der Polizei Baden-Württemberg seit März 2019 in neu konzipierter Form landesweit allen weiterführenden Schulen für die Klassenstufen sechs bis neun angeboten. Mit abwechslungsreichen Methoden vermittelt das Programm rechtliche Informationen und Präventionsbotschaften zu legalen und illegalen Drogen. Schwerpunkte sind Alkohol, Nikotin und Cannabis, thematisiert werden aber auch Designerdrogen und neue psychoaktive Stoffe. Dabei ermöglicht das innovative Baukastenprinzip eine individuelle und zielgruppengerechte Anpassung. Die Bausteine sind ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Polizei mit externen Kooperationspartnern und Akteuren der Suchtprävention. Für Jugendliche wurde die spezielle Internetseite polizei für dich entwickelt. Sie ergänzt das polizeiliche Präventionsangebot und wird stetig aktualisiert.
Die vom Innenministerium herausgegebene Informationsbroschüre Risiko Drogen dient zur lebensnahen Informationsergänzung Erwachsener mit pädagogischem Auftrag mit unmittelbarem Kontakt zu jungen Menschen. Die Broschüre kann auch direkt beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (praevention@polizei.bwl.de) bestellt werden.
Regionale Verteilung der Opfer
Die meisten Opfer, die aufgrund ihres Drogenkonsums verstarben, wurden in der Landeshauptstadt Stuttgart mit 19 (15), im Stadtkreis Mannheim mit 9 (11) sowie im Stadtkreis Freiburg mit ebenfalls 9 (6) Toten verzeichnet. Zunahmen ergaben sich in den Landkreisen Karlsruhe, Esslingen und Reutlingen. Keine Rauschgift-Todesfälle wurden im Hohenlohekreis und im Neckar-Odenwald-Kreis, in den Landkreisen Calw, Freudenstadt, Heidenheim, Sigmaringen und Tuttlingen sowie in den Stadtkreisen Heidelberg und Baden-Baden registriert.