E-Governemnt

500.000 Servicekonten auf service-bw

eGovernment, PC, Digitalisierung

Ein breites Informationsangebot und immer mehr digitale Verwaltungsleistungen stehen auf service-bw bereit. Mehr als 500.000 Servicekonten wurden von Bürgerinnen und Bürgern bereits angelegt.

„Digital hilft – auch der Verwaltung. Zusammen mit unseren Kommunen und IT-Dienstleistern arbeiten wir mit Hochdruck an neuen digitalen Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg. Ein breites Informationsangebot und immer mehr digitale Verwaltungsleistungen stehen auf service-bw, der zentralen E-Government-Plattform des Landes, bereit. Das kommt an! Jetzt haben wir den nächsten Meilenstein erreicht: Mehr als 500.000 Servicekonten wurden von Bürgerinnen und Bürgern auf service-bw angelegt“, sagte Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl am 29. Dezember 2020 in Stuttgart.

 

Informations- und Serviceplattform

Service-bw bietet ein detailliertes Informationsangebot zu rund 1.000 Verwaltungsleistungen. Die Nutzerinnen und Nutzer erfahren beispielsweise, welche Nachweise für die einzelnen Leistungen notwendig sind und welche Kosten möglicherweise anfallen. Das Interesse an den Informationen auf service-bw ist groß. Ende des Jahres 2020 verzeichnete service-bw jeden Monat mehr als zwei Millionen Seitenaufrufe. Mit service-bw als der zentralen E-Government-Plattform setzt Baden-Württemberg auch das Onlinezugangsgesetz um und macht den Gang aufs Amt bequem vom Sofa aus möglich. Allein im November wurden online beispielsweise mehr als 5.500 Anträge auf Elterngeld gestellt. Dieser Online-Antrag wird von der L-Bank über service-bw angeboten.

Um digitale Verwaltungsleistungen zu nutzen, kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger sowie jedes Unternehmen in Baden-Württemberg auf service-bw kostenfrei ein sicheres und verschlüsseltes Servicekonto einrichten. Damit können sie sich auf service-bw anmelden und über ein integriertes Postfach mit Behörden kommunizieren. Für Online-Services benötigte Dokumente können in einem Dokumentensafe verschlüsselt ablegt und verwaltet werden. Das Servicekonto ermöglicht zudem, sich online auszuweisen, zum Beispiel mit dem Personalausweis bei Anträgen auf service-bw. Es ist von überall her mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar.

 

Land und Kommunen treiben Verwaltungsdigitalisierung voran

Bürgerinnen und Bürger können auf service-bw zum Beispiel einen Bewohnerparkausweis, eine Geburtsurkunde oder einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Immer unter der Voraussetzung, dass ihre Heimatgemeinde die vom Land zu Verfügung gestellten Prozesse auf service-bw auch anbietet. Insgesamt 18 digitale Verwaltungsleistungen bietet das Land den Kommunen zur Nachnutzung mittlerweile an.

Über diese 18 digitalen Verwaltungsleistungen hinaus ermöglicht das Land mithilfe des sogenannten Universalprozesses – einem Schnellbaukasten für digitale Verwaltungsleistungen – den Kommunen die selbstständige, schnelle und agile Digitalisierungen vieler, vor allem einfach strukturierte Antragsverfahren. Zahlreiche Städte und Gemeinden machen davon Gebrauch. So lässt sich beispielsweise in Waiblingen der eigene Adressbucheintrag sperren oder eine Baumfällgenehmigung beantragen. In Freiburg im Breisgau ist über den Universalprozess die Anmeldung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung möglich, in der Landeshauptstadt Stuttgart lässt sich der Landesfamilienpass beantragen. Mehr als 300 verschiedene Verwaltungsleistungen bieten die Kommunen im Land mithilfe des Universalprozesses an.

Bürgerinnen und Bürger der Städte Tuttlingen, Göppingen, Waiblingen und Lauffen am Neckar können sich besonders glücklich schätzen: Ihre Heimatgemeinden gehören zu den Kommunen in Baden-Württemberg, in denen die meisten auf service-bw beantragbaren Leistungen zu Verfügung stehen.

„Es ist mir persönlich eine große Freude zu sehen, mit welchem Einsatz und mit welcher Motivation die Behörden in Baden-Württemberg an Digitalisierungsprojekten mitwirken. Trotz der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr, gibt es in den Landkreisen, Städten und Gemeinden im Land viele kluge und motivierte Köpfe, die unsere Verwaltung modernisieren, digitalisieren und verbessern“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

 

Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen in Baden-Württemberg

Mit der im Jahr 2019 geschlossenen E-Government-Vereinbarung wurde festgelegt, dass Land und Kommunen gemeinsam kommunale Standardprozesse entwickeln, welche allen Kommunen im Land zur Verfügung gestellt werden. Bei der Prozessentwicklung wird insbesondere auf interdisziplinäre Teams sowie auf die Beachtung der speziellen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer bei der Beantragung der Leistung Wert gelegt. Die Projektteams bestehen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Fachressorts, ausgewählten Kommunen sowie eines IT-Dienstleisters. Das Projektteam wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg eng begleitet.

Mit dem während der Corona-Pandemie entwickelten Universalprozess können Behörden auf service-bw selbstständig sowohl ausfüllbare als auch maschinenlesbare Web-Formulare erstellen und anbieten. Als Vorlage für das Web-Formular können beispielsweise bereits bestehende Papier-/PDF-Formulare dienen. Weiterhin wurde für den Universalprozess eine ePayment-Komponente entwickelt, damit die bei der Antragstellung anfallenden Gebühren direkt bezahlt werden können.

Neben den Standardprozessen hat sich im Jahr 2020 mit dem Universalprozess ein zweiter Weg eröffnet, mit dem die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes schnell und effizient umgesetzt werden können. Aus diesem Grund haben das Land Baden-Württemberg, die drei Kommunalen Landesverbände und die beiden zentralen IT-Dienstleister Komm.ONE und BITBW im Sommer 2020 die Eckpunkte für eine Strategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes fixiert und gemeinsam verabschiedet. Gemeinsames Ziel ist es, die digital gestellten Anträge der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durchgängig medienbruchfrei mit den jeweiligen Verwaltungsfachverfahren zu verknüpfen und mit einer elektronischen Bezahlfunktion zu versehen, um so echtes E-Government zum Nutzen aller zu gewährleisten.

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