Die Landesregierung hat nach Abschluss der Anhörung den Gesetzentwurf zur Reform des baden-württembergischen Wappenrechts und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen. „Mit dem Gesetzentwurf soll das aus dem Jahre 1954 stammende Wappenrecht modernisiert, entbürokratisiert und zeitgemäß ausgestaltet werden“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 21. Juli 2015, in Stuttgart.