Justiz

Zweite Opfer- und Zeugenschutzkommission legt Abschlussbericht vor

Die Zweite Opfer- und Zeugenschutzkommission hat ihren Abschlussbericht an Sozialministerin Katrin Altpeter, Innenminister Reinhold Gall und Justizminister Rainer Stickelberger übergeben. Darin macht sie Empfehlungen, wie man den Bedürfnissen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren besser entsprechen kann.

In der Kommission wirkten Vertreter des Justiz-, des Innen- und des Sozialministeriums, von Gerichten und Staatsanwaltschaften, der Anwaltschaft, der freien Straffälligenhilfe, des Trägers der Bewährungs- und Gerichtshilfe und von Opferschutzorganisationen mit.

„In unserem sozialen Rechtsstaat dürfen wir die Opfer von Straftaten und auch die Zeugen mit ihren Ängsten, ihren Verletzungen und ihren Bedenken nicht sich selbst überlassen“, sagten Sozialministerin Altpeter, Innenminister Gall und Justizminister Stickelberger: „Wir wollen ein opfer- und zeugenorientiertes Bewusstsein bei all denen stärken, die an Strafverfahren beteiligt sind.“

Als Vorsitzender der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission betonte Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser gleichfalls die Bedeutung des Opfer- und Zeugenschutzes sowohl für diese Beteiligten als auch für die Justiz. Die Strafverfolgungsbehörden seien auf Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die Straftaten zur Anzeige bringen und sich als Zeuginnen und Zeugen zur Verfügung stellen würden. Dabei dürfe aber auch nicht aus dem Blick verloren werden, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte einen Sachverhalt neutral aufklären und ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten müssten.

Schlosser erläuterte, dass seit Vorlage des Berichts der Ersten Opfer- und Zeugenschutzkommission im Jahr 1999 deutliche Fortschritte beim Schutz von Opfern und Zeugen zu verzeichnen seien. Allerdings sei der diesbezügliche Anspruch nicht zuletzt auch auf Grund des gestiegenen Bewusstseins für die Notwendigkeit eines solchen Schutzes heute höher als damals. Wie die Ansprüche gestiegen seien, zeige sich beispielsweise beim Täter-Opfer-Ausgleich. So würden mittlerweile so viele Aufträge dazu seitens der Staatsanwaltschaften erteilt, wie es das Justizministerium 1999 noch als Maximalerwartung angenommen hatte. Die jetzige Kommission sehe jedoch zusätzliches Potenzial und habe daher mehrere Empfehlungen ausgesprochen, wie das sinnvolle Instrument in der Praxis noch häufiger zur Anwendung kommen könnte. Insgesamt unterbreite sie zu den von ihr bearbeiteten Themenbereichen über 100 Vorschläge.

Justizminister Stickelberger hob von diesen 100 Vorschlägen gerade jene Empfehlungen zum Täter-Opfer-Ausgleich hervor. „Beim Täter-Opfer-Ausgleich arbeiten Opfer und Täterin oder Täter mit Hilfe von Mediatoren gemeinsam die Tat auf“, sagte er: „Nicht immer gelingt dabei ein Ausgleich, aber es besteht eine große Chance auf eine individuelle, faire, befriedende und befriedigende Lösung für alle Beteiligten. Deshalb ist es richtig, für eine Stärkung des Täter-Opfer-Ausgleichs zu sorgen.“ Die Kommission fordert zu diesem Zweck, Aufträge und Erledigungen von Täter-Opfer-Ausgleichen bei den Staatsanwaltschaften statistisch zu erfassen. Damit soll ein Benchmarking durchgeführt werden. Außerdem spricht sie sich für eine Erweiterung des Katalogs von Delikten in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 8. Mai 2009 aus, bei denen ein Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht kommt.

Nach Ansicht von Innenminister Gall belegt die Arbeit der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission eindrucksvoll, dass die Empfehlungen der ersten Kommission von der Polizei in Baden-Württemberg umfassend umgesetzt wurden. „Opferschutz und Opferbetreuung gehören zwischenzeitlich zum Selbstverständnis der polizeilichen Arbeit“, unterstrich er. Gleichwohl sei es jetzt gelungen, weitere wertvolle Impulse für die Fortentwicklung des polizeilichen Opferschutzes zu geben - etwa die Verbesserung der Datenbasis zur frühzeitigen Identifizierung besonders gefährdeter Mehrfachopfer, um zusammen mit den Netzwerkpartnern individuelle Hilfen für diese Menschen entwickeln zu können. Durch den angestrebten Aufbau eines zentralen „Informationsportals“ im Internet für Opfer und Zeugen von Straftaten könnten künftig die zahlreichen Broschüren und Merkblätter von Polizei, Justiz, Beratungs- und Hilfeeinrichtungen sowie sonstigen Ämtern gebündelt zur Verfügung gestellt werden.

„Die vorgeschlagene Einrichtung von Ansprechpartnern für den Opferschutz bei der Justiz begrüße ich außerordentlich“, hob der Innenminister hervor. „Noch nicht ganz so weit, wie wir uns das wünschen würden, ist aber der rücksichtsvolle Umgang der Medien mit Verbrechensopfern. Hier muss leider immer wieder festgestellt werden, dass die Sensationsberichterstattung gegenüber Opferschutzbelangen überwiegt. Hier appelliere ich ausdrücklich an die Journalisten.“

Die Polizei strebt bei der Umsetzung der Polizeistrukturreform eine nochmalige Professionalisierung beim Opferschutz durch die Einrichtung zentraler Referate „Prävention“ bei den künftigen Polizeipräsidien an. Diese gemäß der Zielsetzung „Prävention als Chefsache“ direkt beim Polizeipräsidenten angegliederten Referate sollen künftig die Koordination des Opferschutzes übernehmen und somit zu einer weiteren Optimierung des polizeilichen Opferschutzes beitragen.

Sozialministerin Altpeter begrüßte insbesondere die Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung der Behandlung von traumatisierten Gewaltopfern. „Rasche Hilfe ist für traumatisierte Opfer besonders wichtig“, sagte die Ministerin. Für traumatisierte Gewaltopfer soll daher ein niedrigschwelliges Hilfsangebot ohne bürokratische Hürden eingerichtet werden. Das Sozialministerium plane die Einrichtung von drei Traumaambulanzen als Modellprojekte. „Unser Ziel ist es, posttraumatische Belastungsstörungen durch rasches Eingreifen zu vermeiden oder zumindest zu verhindern, dass die Opfer auf Dauer Schaden nehmen“, so die Sozialministerin.

Weitere Informationen

Eine erste Fachkommission Opfer- und Zeugenschutz in Baden-Württemberg war im Jahr 1998 eingerichtet worden. Sie hatte im Oktober 1999 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin war unter anderem vorgeschlagen worden, an Gerichten Zeugenzimmer einzurichten. Auch der Platzverweis in Fällen häuslicher Gewalt geht auf die erste Kommission zurück. Eine Vielzahl der Vorschläge aus dem Jahr 1999 wurde mittlerweile umgesetzt.

Weil es in der Zwischenzeit verschiedene Gesetzesreformen gab, wurde im Mai 2012 die Zweite Opfer- und Zeugenschutzkommission einberufen. Mit der Übergabe des Abschlussberichts ist deren Arbeit zu Ende.

Themen der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission:

  • Verbesserung des Anwendungsbereichs des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Stärkung des Adhäsionsverfahrens
  • Zeugenbegleitung bei den Gerichten
  • Umgang der Polizei, Justiz, Rechtsanwaltschaft und Medien mit Verletzten einer Straftat
  • Information von Opfern und Verfahrensbeteiligten über ihre Stellung und Rechte
  • Verfahrensunabhängige Beweissicherung
  • Schutz des Opfers vor wiederholten Übergriffen - Vernetzung der Maßnahmen
  • Gefährdete Zeugen - Maßnahmen außerhalb des Zeugenschutzprogramms
  • Spezifische Bedürfnisse von Stalkingopfern
  • Spezifische Bedürfnisse von Zwangsverheirateten beziehungsweise der von Zwangsverheiratung oder von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ bedrohten Opfergruppe
  • Behandlung von traumatisierten Gewaltopfern

Mitglieder der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission:

  • Andreas Arndt, Amtsgericht Böblingen
  • bis 31. Dezember 2012: Dr. Markus Beck, Justizministerium;
    ab 1. Januar 2013: Benjamin Köhnlein, Justizministerium
  • Anne Cless, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
  • Dr. Stephanie Egerer-Uhrig, Bundesanwaltschaft
  • Tanja Haberzettl-Prach, Rechtsanwältin
  • Erwin Hetger, WEISSER RING e.V.
  • Hilde Höll, Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg
  • bis 19. Dezember 2012: Margot Kainz, Neustart gGmbH;
    ab 20. Dezember 2012: Volkmar Körner, Neustart gGmbH
  • Martin Schatz, Innenministerium
  • Dr. Uwe Schlosser, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
  • Klaus Dieter Wülfrath, Rechtsanwalt, Stiftung Hänsel+Gretel

Geschäftsführung der Kommission: Petra Scheck, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg / Innenministerium Baden-Württemberg Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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