Die Träger der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Baye-rischen Landesbausparkasse beabsichtigen, beide Institute zur LBS Landesbausparkasse Süd zu vereinigen. Da es sich um die Verbin-dung zweier Anstalten des öffentlichen Rechts über Ländergrenzen hinweg handelt, bedarf eine solche Fusion eines Staatsvertrags der beteiligten Länder als Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage schafft der Staatsvertrag.