Polizei

Polizeiliche Maßnahmen gegen Gruppenkriminalität im Großraum Stuttgart

Pressekonferenz zu den polizeilichen Maßnahmen gegen Gruppenkriminalität im Großraum Stuttgart
v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Innenminister Thomas Strobl, Präsident des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Andreas Stenger, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Dr. Joachim Dittrich

Bei einer Pressekonferenz stellte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl weitere polizeiliche Maßnahmen gegen Gruppenkriminalität im Großraum Stuttgart vor:

„Seit Juli 2022 gibt es im Großraum Stuttgart immer wieder Auseinandersetzungen von zwei rivalisierenden, kriminellen Gruppen. Diese Konflikte mündeten in Gewaltdelikten, zum Teil auch in Schussabgaben. Tiefpunkt dieser Auseinandersetzungen war ohne Zweifel der Wurf einer Handgranate bei einer Trauerfeier in Altbach am 9. Juni 2023.

Die Nachrichten über die Vorfälle beschäftigen auch die Menschen im Großraum Stuttgart. Diese Sorgen der Menschen nehmen wir ernst.

Unser Ansatz von Anfang an

Unsere Linie war hier von Anfang an glasklar: Wir bekämpfen diese kriminellen Auseinandersetzungen hartnäckig und konsequent. Wir haben hier einen langen Atem und wir geben auch keinen Millimeter nach.

Die Polizei hat auf diese Entwicklung von Anfang an entschieden reagiert: Mit einem hohen Personaleinsatz hat sie sowohl umfangreiche Ermittlungen als auch Kontroll- und Präsenzmaßnahmen durchgeführt. Das Ziel war und ist dabei immer: Wir wollen diese Entwicklung im Keim ersticken.

Die Polizei hat damit wichtige Wirkungstreffer erzielt – und das nahezu im Wochentakt. So wurden bereits

  • 2.500 Personen kontrolliert,
  • 138 Durchsuchungen durchgeführt.
  • 56 Personen festgenommen und
  • 24 Schusswaffen sichergestellt.

Über wen sprechen wir eigentlich?

Durch die intensiven polizeilichen Maßnahmen haben wir die beiden Tätergruppen aufgehellt – und dadurch ein klareres Bild gewinnen können:

  • Es handelt sich überwiegend um junge Männer, die den Strafverfolgungsbehörden bereits einschlägig bekannt sind, zum Teil aus zurückliegenden Ermittlungsverfahren gegen die Organisierte Kriminalität.
  • Einige von ihnen haben einen Migrationshintergrund, im Kern der Gruppen finden sich zudem mehrere Personen kurdischer Volkszugehörigkeit.
  • Regional verortet sind die Gruppen vorwiegend im Bereich Zuffenhausen/Göppingen und Stuttgart/Esslingen.
  • Insgesamt umfassen die beiden Gruppen 550 Personen, unterscheiden muss man hierbei die Führungsriege, die in dem Konflikt spielentscheidend ist, und deren Umfeld – und damit diejenigen, die eher sogenannte Mitläufer sind.

Dabei gibt es klare Unterschiede zu dem, was meine Innenministerkollegen in anderen Ländern unter den Begriff Clan-Kriminalität fassen. Es handelt sich auch nicht um Organisierte Kriminalität im klassischen Sinn, auch nicht um familiäre Clans oder um die klassische Bandenkriminalität. Es handelt sich vielmehr um zwei dynamisch wachsende Tätergruppen mit einer heterogenen Struktur.

Dabei kommt es nicht auf die Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen Familie oder Verwandtschaft an. Die Gruppenzugehörigkeit definiert sich über andere Kriterien, zum Beispiel das gemeinsame Aufwachsen in einer Nachbarschaft.

  • Die Ursache für die Gewalteskalation sind zumeist wechselseitige Ehrverletzungen.
  • In dem Konflikt geht es aber auch um territoriale Machtansprüche.
  • Darüber hinaus identifizieren sich die Gruppenmitglieder stark mit dem Motto „crime als Lifestyle“ – das sich etwa auch im Gangster-Rap wiederfindet. In diesem Sinne teilen die Mitglieder der Gruppen auch eigene subkulturelle Werte und erkennen Recht und Gesetz nicht an.

Was tun wir?

Diese neue Art von Kriminalität bekämpfen wir im Ansatz. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen bekämpfen wir weiter entschlossen, konsequent. Wir haben hier einen langen Atem!

Unsere Strategie dabei ist: Täter und solche, die sich an deren Taten beteiligen, ziehen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats zur Rechenschaft. Wir treten den Gruppen auf die Füße. Wir werden hier richtig unbequem. Die Polizei Baden-Württemberg nutzt hierfür den gesamten polizeilichen Werkzeugkasten an repressiven und präventiven Möglichkeiten.

Nach unseren intensiven und akribischen Ermittlungen der vergangenen Monate, werden wir jetzt auch unsere Ermittlungsarbeit nachschärfen:

  1. Das LKA übernimmt künftig zentral alle Ermittlungen rund um die Führungsriege dieser kriminellen Gruppen und allen, die zum harten Kern der Gruppen gehören.
     
  2. Die Polizeipräsidien in der Fläche, in Stuttgart, Reutlingen, Aalen, Ludwigsburg und Ulm, übernehmen federführend die intensiven und weitläufigen Umfeldermittlungen der Gruppen. Sie kümmern sich also um die Unterstützer der Gruppen und Personen, die sich mit ihnen verbunden fühlen.
     
  3. Die regionalen Polizeipräsidien treffen bei möglichen Taten auch die ersten Maßnahmen vor Ort und führen Präsenz- und Kontrollmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsgebiet durch. Dabei arbeitet die Landespolizei mit weiteren Behörden und Einrichtungen wie der Staatsanwaltschaft, dem Zoll (bei Gaststättenkontrollen) oder dem Sonderstab gefährliche Ausländer (bei aufenthaltsbeendende Maßnahmen)  zusammen. Die Mittel der Wahl sind andauernde Personen- und Fahrzeugkontrollen, Razzien und Gaststättenkontrollen.
     
  4. Das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien Stuttgart, Reutlingen, Aalen, Ulm und Ludwigsburg arbeiten künftig noch enger zusammen. Dafür haben wir die bestehenden Strukturen vor zwei Wochen in eine spezielle Sonderkommission mit derzeit 135 Beamten überführt, wie wir sie beispielsweise von Sonderkommisionen zu Kapitaldelikten kennen.
     
  5. Darüber hinaus bringen wir aktuell ein Präventionskonzept auf den Weg. Dieses sieht unter anderem eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Kommunen vor. Dabei wollen wir insbesondere junge Menschen aus dem Umfeld der Gruppen erreichen und diese vor einem Abrutschen in kriminelle Strukturen bewahren. Das Konzept wird aktuell unter der Leitung des Landeskriminalamts in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen regionalen Polizeipräsidien und dem Innenministerium finalisiert und zeitnah in die Umsetzung gehen.
     
  6. Zu einer professionellen und nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung gehört auch, dass wir uns anschauen, ob es Ansätze für ähnliche Entwicklungen im Rest des Landes gibt. Dazu hat das Landeskriminalamt im Auftrag des Innenministeriums eine landesweite Erhebung durchgeführt, damit wir ein vollständiges Lagebild erhalten und im Bedarfsfall frühzeitig Maßnahmen ergreifen können.

Die Erhebung zeigt, dass es keine weiteren derartigen Gruppenkonflikte in Baden-Württemberg gibt. Es existieren zwar eine Handvoll kleinere bandenähnliche Gruppen (in einstelligem Bereich), diese sind aber nicht ansatzweise – weder von der Anzahl noch der Deliktsintensität – mit dem Phänomen, mit dem wir es hier zu tun haben, vergleichbar.

Als Frühwarnsystem wird das LKA die landesweite Abfrage künftig halbjährlich wiederholen und davon unabhängig mit den Polizeipräsidien ein engmaschiges Monitoring der Gruppen und ihres Personenpotentials sowie möglicher Verbindungen zu den Gruppen im Stuttgarter Raum vornehmen.

Dabei ist klar: Wir werden den Fahndungs- und Ermittlungsdruck dauerhaft hochhalten, um die Gruppen weiter zu schwächen. Wir wollen und werden hier also nicht nachlassen, sondern im Gegenteil weiter nachdrücklich und wirksam gegen die Kriminellen vorgehen.

Sie sehen, die Polizei setzt alles daran, sämtliche Taten aufzuklären, weitere Gewaltdelikte zu verhindern und die Täter konsequent zu verfolgen.“

Eine Präsentation der Maßnahmen finden Sie hier.

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