Sicherheit

Urteil gegen Beteiligten der Krawalle bei einer Eritrea-Veranstaltung

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Urteil des Amtsgerichts Stuttgart Bad-Cannstatt gegen einen 29-jährigen Mann, der an der an den Krawallen bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart beteiligt war.

„Unmittelbar nach den brutalen Ausschreitungen und Krawallen habe ich gesagt, was folgen wird und muss: Die Gewalttäter werden die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Das Urteil zeigt: Der Rechtsstaat zeigt Zähne! Und es gilt klipp und klar, was ich damals schon gesagt habe: Wir dulden in Baden-Württemberg keine gewalttätigen Auseinandersetzungen auf unseren Straßen und wir sind keine Blitzableiter autoritärer Regime und ihrer Kritiker - vor allem geht das nicht auf dem Rücken unserer Polizistinnen und Polizisten! Wer die Polizei angreift, greift uns alle, greift unseren Rechtsstaat an und wird mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen - in Stuttgart wie in Biberach. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass diese Taten auch mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe, in diesem Fall drei Jahre und neun Monate, bestraft werden. Potentielle Gewalttäter von woher auch immer sollten sich das hinter die Ohren schreiben.“

 

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