In Baden-Württemberg erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens. „Das Informationsfreiheitsgesetz schafft Transparenz und erleichtert die demokratische Meinungs- und Willensbildung“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 17. November 2015, in Stuttgart nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Landeskabinett zur Einbringung in den Landtag.