Der Ministerrat hat am 30. April 2024 beschlossen, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes in den Landtag von Baden-Württemberg einzubringen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es insbesondere, Lücken beim Schmerzensgeld für Beamtinnen und Beamte zu schließen.