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Landtagswahl 2021

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Baum mit einem Hinweisschild auf ein Wahllokal. Quelle: Fotolia

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl hat der Ministerrat beschlossen, dass die kommende Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021 stattfinden wird.

„Als Bürger dieses Landes, als Demokrat, bitte ich die Menschen im Land: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die Demokratie, das Wahlrecht wurden hart erkämpft, sie sind wie ein wunderbares Geschenk. Nehmen Sie es an und tragen Sie Ihren Teil zu unserer Demokratie bei. Wir müssen jeden Tag aufs Neue für unsere Demokratie einstehen und gegen ihre Gegner und Feinde verteidigen. Wählen zu gehen, ist ein einfacher Beitrag dazu“, so der Stv. Ministerpräsident Thomas Strobl.

Die Wahlperiode des 16. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2021. Die Neuwahl muss nach Artikel 30 Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vor Ablauf der laufenden Wahlperiode stattfinden. Nach Artikel 30 Absatz 3 Satz 1 der Landesverfassung muss sich der neue Landtag spätestens am 17. Mai 2021 konstituieren. Zwischen der Wahl und der konstituierenden Sitzung müssen das endgültige Wahlergebnis ermittelt und festgestellt, die Gewählten benachrichtigt und dem Landtag die Mandatsannahmen mitgeteilt werden. Dafür werden erfahrungsgemäß etwa fünf Wochen benötigt. Die nächste regelmäßige Landtagswahl sollte somit spätestens Ende März 2021 stattfinden. Weder die Landesverfassung noch das Landtagswahlgesetz legen ausdrücklich einen frühestmöglichen Wahltermin fest. „Damit die sitzungslose Zeit des Landtags begrenzt und die Wahlperiode nicht verkürzt wird, sollte die Landtagswahl aber nicht vor März 2021 stattfinden“, so Minister Thomas Strobl.

Zu den einzelnen in Frage kommenden Terminen:

  • Bei einem Wahltag am 7. März läge das Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge am Donnerstag, dem 7. Januar 2021, in den Weihnachtsferien.
  • Bei einem Wahltag am 21. März würde der Landeswahlausschuss wohl erst nach den Osterferien das Ergebnis feststellen, mit der ungünstigen Folge, dass die rechtssicheren Mandatserwerbe erst in der zweiten Aprilhälfte erfolgen könnten.
  • Der 28. März 2021 ist der Palmsonntag, der von der Evangelischen Kirche regional als Konfirmationstag genutzt wird.

Beim 14. März 2021 als Wahltag kann der Landeswahlausschuss am 1. April 2021, dem Gründonnerstag, noch vor Ostern das endgültige Ergebnis feststellen. Die rechtssicheren Mandatserwerbe können schon in der ersten Aprilhälfte erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist dem 14. März 2021 als Wahltag der Vorzug zu geben.

Der Ministerrat von Baden-Württemberg hatte bereits in der Sitzung am 28. Januar 2020 den Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl, den 14. März 2021 als Wahltag vorzusehen, zur Kenntnis genommen. Das Innenministerium hat danach die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien, die Landtagsverwaltung, die Kirchen und die kommunalen Landesverbände zum 14. März 2021 als Wahltermin angehört. Es wurden keine Bedenken gegen den Termin geäußert.

Auch in Rheinland-Pfalz findet die nächste Landtagswahl am 14. März 2021 statt.

Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg

 

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