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Landeskabinett verabschiedet Ergänzung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus

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Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".

„Von einer besonders menschenverachtenden Anschlagsserie wie am 13. November 2015 in Paris durch Terroristen des sogenannten Islamischen Staates (IS) ist Deutschland und damit auch Baden-Württemberg bislang verschont geblieben. Aber wir wollen auch bei uns Polizei, Verfassungsschutz und Justiz angemessen wappnen, damit diese die Bevölkerung vor der ernsthaften Gefährdung schützen können“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (1. Dezember 2015) in Stuttgart. „Die heute vom Landeskabinett beschlossene Ergänzung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus mit einem Finanzvolumen von insgesamt 30 Millionen Euro ist ein weiterer Baustein zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit in unserem Land.“

„Unser Programm fußt auf drei Säulen: Stärkung der Sicherheitsbehörden, Stärkung der Justiz und Ausbau der Prävention“, so Ministerpräsident Kretschmann. Bereits am 3. Februar 2015, nach den Anschlägen auf „Charlie Hebdo“, habe die Landesregierung schnell und entschlossen gehandelt. Damals seien insgesamt 131 Stellen bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz geschaffen und insgesamt 11,5 Millionen Euro investiert worden, um die technische Ausstattung auf den neuesten Stand zu bringen, erklärte Innenminister Reinhold Gall. Bundesweit wegweisend sei zudem die Einrichtung des Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus (KPEBW).

„Gerade auf den Bereich der Prävention müssen wir ein noch stärkeres Augenmerk legen und alles daran setzen, dass es erst gar nicht zu einer Radikalisierung der Menschen kommt. Die Landesregierung hat deshalb auch der finanziellen Verstetigung des KPEBW im Zuge der Ergänzung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrors zugestimmt“, hob Gall hervor. Die Präventionsarbeit und die Maßnahmen zur Intervention würden damit nachhaltig gesichert. Das Kompetenzzentrum habe bereits seine Arbeit aufgenommen und werde am 14. Dezember 2015 mit einem Fachsymposium im Innenministerium eingeweiht. Die Ausdehnung und Fokussierung auf weitere Aufgabenbereiche wie den Rechtsextremismus halte er für angezeigt, so Gall.

„Auf Grundlage der unmittelbaren Erkenntnisse nach den aktuellen Anschlägen von Paris und mit Blick auf die nicht unerhebliche Anzahl an nach Syrien und dem Irak ausgereisten und teilweise zurückgekehrten gewaltgeneigten Islamisten aus Deutschland muss befürchtet werden, dass sich Gewalttäter entschließen können, auch bei uns terroristische Anschläge zu begehen“, sagte Minister Gall. „Wir setzen deshalb auf eine möglichst breite Früherkennung islamistischer Gewalttäter im Land und begleitend dazu auch auf die Deradikalisierung entsprechend geneigter Personen“, unterstrich der Innenminister.

Hierfür erhalte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg 19 zusätzliche Personalstellen, besonders für die Bereiche ermittlungsbezogene Internetaufklärung, Multimediaforensik, Mobilfunkaufklärung, Entschärferdienst, Lichtbildfahndung und Sicherheitsüberprüfung. Bereitgestellt würden daneben Finanzmittel von rund 20 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2016 beziehungsweise 2017 für zusätzliche Waffen und Schutzausstattung bei (Erst-)Intervention der Streifendienste, Kriminaldauerdienste und der Fahndungseinheiten gegen solche militärisch agierenden Terroristen, für operative Einsatz-, Ermittlungs- und Kriminaltechnik, Telekommunikationsüberwachungstechnik sowie operative Fahrzeuge besonders bei den Kriminalpolizeidirektionen der Polizeipräsidien, informierte Minister Gall.

Im Bereich des Verfassungsschutzes seien 30 zusätzliche Stellen sowie Sach- und Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 750.000 Euro im Haushaltsjahr 2016 für die Früherkennung islamistischen Personenpotenzials vorgesehen, so der Innenminister. Dort solle insbesondere eine vierte Observationsgruppe aufgestellt werden.

Für weitere personelle Entlastung von Polizei und Verfassungsschutz sorgen werde zudem der temporäre Wegfall der Stellenbesetzungssperre für Tarifpersonal, kündigte Gall an. Außerdem sei die Erhöhung der Erschwerniszulage für das Spezialeinsatzkommando (SEK) Baden-Württemberg und die vier Mobilen Einsatzkommandos (MEK) im Land von derzeit rund 154 auf 250 Euro je Polizeibeamtin und Polizeibeamter beschlossen worden.

Personelle Stärkung der Justiz

Auch die Justiz und der Justizvollzug des Landes sollen zielgerichtet personell gestärkt werden. Konkret sind neun neue Stellen für die Staatsanwaltschaften und sechs für den Justizvollzug vorgesehen. „Der Rechtsstaat muss entschlossen und schnell auf terroristische Straftaten reagieren. Bei den komplexen Ermittlungen kommt den Staatsanwaltschaften kraft ihrer Sachleitungsbefugnis eine Schlüsselrolle zu. Die personelle Aufstockung stellt sicher, dass die Staatsanwaltschaften nicht zum Nadelöhr bei der Verfolgung von terroristisch motivierten Straftaten werden“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und bei den Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart sollen zentrale Abteilungen für Staatsschutzdelikte und Straftaten mit extremistischem Hintergrund eingerichtet werden. „In diesen hochspezialisierten Einheiten können die Ermittlungen noch effektiver konzentriert aus einer Hand geführt werden“, so Stickelberger.

Daneben sollen im Justizvollzug die Kapazitäten zur Erkennung von möglichen extremistischen Tendenzen verstärkt werden. Speziell ausgebildete Sicherheitsbeauftragte, sogenannte Strukturbeobachter, analysieren in allen Justizvollzugsanstalten des Landes ständig die Situation, um extremistische Gefangene schnell zu identifizieren und subkulturelle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

„Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass allein aus Baden-Württemberg rund 50 Personen nach Syrien und in den Irak gereist sind, um dort terroristische Organisationen wie den IS zu unterstützen. Wenn diese Dschihad-Kämpfer nach Deutschland zurückkehren, muss sich auch der Justizvollzug auf eine zunehmende Anzahl an radikalisierten Gefangenen vorbereiten. Gerade im Jugendstrafvollzug und bei der Untersuchungshaft können wir mit den zusätzlichen Stellen unsere immens wichtigen Strukturbeobachtungen gezielt ausbauen“, erklärte Minister Stickelberger.

 
Anlage:

Kabinettsbeschluss vom 3. Februar 2015

Polizei:
105 zusätzliche Personalstellen
(davon: regionale Präsidien 48 – Landeskriminalamt 23 – Mobile Einsatzkommandos/Präsidium Einsatz 22 – Präsidium Technik, Logistik, Service 4
Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus 4 – Hochschule für Polizei 4

Sachmittel und Investitionen: 2015: 10 Mio. Euro – 2016: 1 Mio. Euro

Landesamt für Verfassungsschutz:
15 zusätzliche Personalstellen
Sachmittel und Investitionen: 500.000 Euro

Justiz:
11 zusätzliche Personalstellen


Kabinettsbeschluss vom 1. Dezember 2015

Polizei:
19 zusätzliche Personalstellen beim Landeskriminalamt

(davon: Sachverständige für Lichtbildvergleiche 2 – Delaborierer 1 – Ermittlungsbezogene Internetaufklärung 4- IMSI-Catcher 2 – Multimediaforensik 2 – Zentrale Sicherheitsüberprüfung 8)

Sachmittel und Investitionen: 2016: 14,25 Mio. Euro – 2017: 5 Mio. Euro

Landesamt für Verfassungsschutz:
30 Personalstellen
(davon: 1 Truppführer – 12 Observanten – 1 Islamwissenschaftler – 3 Stellen Auswertung und Beschaffung – 4 Stellen Auswertung, Beschaffung und Ermittlungen – 3 Stellen Personenüberprüfungen – 2 Stellen IT-Sicherheitsmanagement – 1 Stelle IT-Schulungen – 1 Stelle Personeller Geheimschutz – 1 Stelle Personalverwaltung – 1 Stelle Referatsleiter)

Sachmittel und Investitionen: 750.000 Euro

Verstetigung Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus: Ab 2017 500.000 Euro

Erschwerniszulage für 272 Kräfte Spezialeinheiten: Erhöhung von monatlich 153 auf 250 Euro je Beamter: 316.000 Euro

Wegfall Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich Polizei und Verfassungsschutz für 3 Jahre: Finanzbedarf von jährlich 5 Mio. Euro

Justiz:
15 zusätzliche Personalstellen
(davon: 1 Leitender Oberstaatsanwalt, 4 Oberstaatsanwälte, 4 Staatsanwälte, 6 Stellen im mittleren Vollzugsdienst)

 

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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