Zu den Vorkommnissen am Charlottenplatz erklärt Innenminister Thomas Strobl:
„Das Polizeipräsidium Stuttgart und sein Polizeipräsident Franz Lutz hatten den Auftrag, die Vorgänge in Zusammenhang mit der Demonstration der Identitären Bewegung (IB) aufzuarbeiten und sie haben hervorragend aufgeklärt. Für die schnelle und präzise Aufklärungsarbeit bin ich dankbar: Der Sachverhalt ist jetzt klar. Die Polizei setzt damit Spekulationen ein Ende. Eines möchte ich ganz klar sagen: Ein solcher Satz ist mehr als unglücklich und geht gar nicht. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, von unserem Grundgesetz unter besonderen Schutz gestellt – dieser Schutz darf nicht in Frage gestellt oder relativiert werden, nicht durch Taten und nicht durch Worte, erst recht nicht von Polizeibeamten. Grundrechte gelten immer und überall. Punkt. Ausrufezeichen! Auf der anderen Seite möchte ich genauso klar sagen: Unsere Polizei hat – von der Aussage abgesehen – in einer heiklen Situation einen ausgezeichneten Job gemacht. Sie hat eines der wichtigsten Grundrechte, das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, durchgesetzt. Sie hat aber auch die Auseinandersetzung mit Gegendemonstranten verhindert – und damit die Sicherheit aller in der Stadtbahn-Station gewährleistet.