Der Ministerrat hat die Verordnungen, mit denen die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Baden-Württemberg ermöglicht werden soll, zur Anhörung freigegeben. Das Innenministerium wird in einem nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durchführen. Die Kommunalen Landesverbände können sich nun zu den Verordnungsentwürfen äußern.