Polizei

Innenminister Thomas Strobl und Gewerkschaft der Polizei im Austausch

Stv. Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl traf sich mit dem GdP Bundesvorsitzenden, Jochen Kopelke, und dem GdP Landesvorsitzenden, Gundram Lottmann zu einem gemeinsamen Austausch im Innenministerium. Dabei machte Strobl deutlich: „Wir schützen die, die uns schützen“.

„Bei den massiven Ausschreitungen am Rande einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart hat ein wütender, gewaltbereiter und bewaffneter Mob 31 Polizeibeamte verletzt – und diese Zahl kann sich noch weiter erhöhen. Wer unsere Polizistinnen und Polizisten, die uns schützen, angreift, greift uns alle an, greift den Rechtsstaat an. Dem stellen wir uns entschlossen entgegen. Gewalt gegen unsere Polizei nehmen wir nicht tatenlos hin. Der Schutz unserer Einsatzkräfte gegen Gewalt ist mir ein Herzensanliegen, für das wir hart arbeiten“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des gemeinsamen Austauschs mit dem GdP Bundesvorsitzenden, Jochen Kopelke, und dem GdP Landesvorsitzenden, Gundram Lottmann, am 18. September 2023 in Stuttgart.

„Meine Kolleginnen und Kollegen haben trotz der immensen Einsatzbelastung professionelle Arbeit geleistet. Dieses vorbildliche Engagement hat einen hohen Preis. Viele von ihnen haben Verletzungen davongetragen. Trotzdem haben sie durchgehalten und Recht durchgesetzt. Jetzt gilt es den Straftaten zügig Tatbeiträge zuzuordnen, um Haftbefehle zu erwirken und die 228 Festnahmen mit präventiven Maßnahmen wie Gewahrsam, Untersuchungshaft und Einreisesperren zu belegen. Rädelsführer und gewaltbereite Täter müssen schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden. Ich wünsche allen Verletzten eine schnelle Genesung“, sagte der Landesvorsitzende der GdP Baden-Württemberg Gundram Lottmann.

Dienstherren setzen sich intensiv für verletzte Kolleginnen und Kollegen ein

Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke schloss sich den Genesungswünschen an und betonte: „In Baden-Württemberg übernimmt der Dienstherr seit mittlerweile fünf Jahren Schmerzensgeldansprüche von im Einsatz verletzten Polizistinnen und Polizisten. Das ist beispielhaft. Dafür hat die GdP Baden-Württemberg lange und hart gestritten. Hier setzt man sich für verletzte Kolleginnen und Kollegen deutlich intensiver ein als im Rest der Republik. Dabei müsste diese Regelung bundesweit für alle Polizeien gelten.“

Daueraufgabe: Die schützen, die uns schützen

„In Baden-Württemberg verbessern wir ständig den Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten. Deshalb reden wir nicht nur über den Einsatz von Bodycams wie in Berlin, wir haben sie flächendeckend bei der Polizei eingeführt. Wir streiten nicht über Strafverschärfungen, wir haben uns bereits 2017 für eine Erhöhung des Strafrahmens bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erfolgreich auf Bundesebene eingesetzt. Wir fordern auch nicht nur schnelle Verurteilungen oder die Schmerzensgeldübernahme, wir machen sie bereits. freilich nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Der Schutz derer, die uns schützen, ist eine Daueraufgabe. Deshalb arbeiten wir gerade ganz konkret an der Ausweitung der Schmerzensgeldübernahmeregelung bei delikts- und schuldunfähigen Tätern. Das Land Baden-Württemberg streckt somit das Schmerzensgeld vor und trägt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers. In Baden-Württemberg haben wir bereits 2018 die Schmerzensgeldübernahme geregelt und waren hier Vorreiter mit der damals beamtenfreundlichsten Ausgestaltung bundesweit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem wir die bisherige Regelung nochmals erweitern und eine Lücke schließen, haben wir bereits erarbeitet und stimmen diesen jetzt mit dem Ziel einer Kabinettsvorlage ab“, so Innenminister Thomas Strobl.

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