Das heute vom Landtag verabschiedete Ausführungsgesetz enthält die landesspezifischen Regelungen. „Damit stärken wir die innere Sicherheit und schaffen die Voraussetzungen für ein modernes und unbürokratisches Anmeldeverfahren in den Einwohnermeldeämtern“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 6. Mai 2015, nachdem der Landtag dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte.