Das Innenministerium begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2015, in dem bestätigt wurde, dass Mitglieder sogenannter one-percenter/1%er Gruppen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rockergruppierung mit Blick auf jeglichen Waffenbesitz grundsätzlich als unzuverlässig anzusehen sind.