Coronavirus

Polizei kündigt Kontrollen zu Pfingsten an

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Rückenansicht eines Polizisten der Polizei Baden-Württemberg.

Sonnenschein, sommerhafte Temperaturen und weitere Lockerungen bringen immer mehr Menschen ins Freie, ein bisschen Alltag kehrt zurück. Trotzdem wird weiter um Vorsicht gebeten. Das Corona-Virus ist noch nicht gebannt. Auch die Polizei wird an Pfingsten einen Fokus auf der Überwachung der Corona-Verordnung legen.

„Die Lockerungen, die jetzt möglich sind, sind das Ergebnis, sozusagen der Lohn, für das vorbildliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die strikte Einhaltung der Regelungen der Corona-Verordnung haben eine weitläufige Ausbreitung des Virus verhindert. Dieses Bewusstsein darf man nicht aus den Augen verlieren. Vernunft muss auch weiterhin das Handeln der Menschen bestimmen. Die unsichtbare Gefahr ist noch unter uns, das Virus ist nicht gebannt. Die Möglichkeit einer Infektion ist noch immer allgegenwärtig. Diese verringern wir nur, wenn wir nach wie vor Abstand halten und die Hygieneregeln beachten“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Hinblick auf das Pfingst-Wochenende.

Überwiegend Verständnis für die Maßnahmen

Mit der Corona-Verordnung hat die Landesregierung weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Krankheitserregers SARS-CoV-2 zu verhindern. Die Polizei war und ist für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung verantwortlich. In der Bevölkerung nimmt die Polizei nach wie vor überwiegend Verständnis für die getroffenen Maßnahmen wahr. In manchen Fällen war es dennoch erforderlich, das Verhalten von Gruppen oder Einzelpersonen entsprechend zu sanktionieren. Bislang wurden insgesamt mehr als 343.900 Personen und mehr als 70.300 Fahrzeuge kontrolliert. In 27.593 Fällen wurden Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gefertigt und an die zuständige Verfolgungsbehörde vorgelegt. Der absolute Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei nach wie vor auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“. Im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Zahl der Verstöße jedoch insgesamt kontinuierlich rückläufig.

Versammlungsrecht „Ja“ – Rechtsverstöße „Nein“

„Ein weiterer polizeilicher Schwerpunkt sind die zahlreichen an den Wochenenden stattfindenden Versammlungen. Die Versammlungsfreiheit ist in unserer Demokratie ein hohes Gut. Dieses Grundrecht gilt es zu schützen. Dennoch werbe ich hier um Verständnis, dass derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes Versammlungen nur eingeschränkt stattfinden können. Versammlungsanmelder müssen mit entsprechenden weitreichenden Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes rechnen“, erklärt Innenminister Thomas Strobl.

Die Polizei wird solche Auflagen im Blick behalten, wo erforderlich mit Augenmaß eingreifen und in letzter Konsequenz auch Verstöße ahnden. In diesem Zusammenhang appelliert Innenminister Thomas Strobl an die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer: „Beachten Sie die Auflagen, denn nur so ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Versammlungsrecht in Zeiten von Corona möglich! Vor allem möchte ich aber eins ganz klarmachen: Gewalt gegen Personen oder gegen Sachen dulden wir nicht. Wir werden hier mit aller Konsequenz handeln – ein ‚Ja‘ zum Versammlungsrecht, aber klares ‚Nein‘ zu Rechtsverstößen.“

„Die Gefahr ist weiter da. Die ernste Wahrheit ist: Wir dürfen uns noch nicht auf ein Leben nach Corona freuen, sondern wir müssen uns auf ein Leben mit Corona einstellen. Halten wir an unserem guten Weg fest und führen konsequent die Maßnahmen zum Infektionsschutz fort. Das bisherige Verhalten sowie der Zusammenhalt der Gesellschaft machen mich zuversichtlich, dass wir auch in den nächsten Tagen und Wochen gemeinsam den bisherigen Erfolg fortsetzen können“, so Minister Thomas Strobl abschließend.   

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