Sicherheit

Land verstärkt Kampf gegen Geldwäsche in Baden-Württemberg

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Eine Hand schiebt Geldscheine über den Tisch. Quelle: www.polizei-beratung.de Eine Hand schiebt Geldscheine über den Tisch.

Der Kampf gegen die Wirtschafts- und Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen die Ermittlungsbehörden regelmäßig vor große Herausforderungen. Der Ministerrat hat nun beschlossen, dass Spezialistinnen und Spezialisten von Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften künftig besonders eng zusammenarbeiten sollen.

„Deutschland ist ein Geldwäsche-Paradies. Kriminelle waschen auch bei uns ihr schmutziges Geld, das sie aus schweren Straftaten erbeuten, rein, etwa indem sie große Geldsummen durch Firmen oder Bankkonten schleusen. Am Ende ist dann oft nicht mehr erkennbar, dass die Gelder aus illegalen Geschäften stammen. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Deshalb setzen wir gezielt bei der Geldwäsche an. Mit einer neuen Ermittlungseinheit wollen wir unsere Anstrengungen und arbeiten behördenübergreifend bündeln. Nur wenn wir uns hier vernetzen und gut zusammenarbeiten, können wir diesen kriminellen Machenschaften das Handwerk legen. Innen-, Finanz- und Justizministerium wollen eine übergreifende Ermittlungseinheit auf den Weg bringen: Spezialistinnen und Spezialisten von Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften sollen künftig besonders eng zusammenarbeiten. Diese Einheit soll bei ihren Ermittlungen die Spur des Geldes zurückverfolgen und so die Kriminellen dingfest machen“, sagte Innenminister Thomas Strobl im Nachgang an die Kabinettssitzung. Der Ministerrat hat am 16. Juli 2024 auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl einen entsprechenden Kabinettsbeschluss zum Aufbau einer Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Finanzkriminalität gefasst, der freilich in Teilen noch unter Haushaltsvorbehalt steht.

Große Herausforderungen für Ermittlungsbehörden

Der Kampf gegen die (organisierte) Wirtschafts- und Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen die Ermittlungsbehörden regelmäßig vor große Herausforderungen.

Die Täter agieren in hohem Maß professionell und konspirativ. Das gilt für die Tatbegehung selbst, aber gerade auch für die Verschleierung der illegal erlangten Vermögenswerte und deren Einschleusen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Weiter erschwert werden die Ermittlungen dadurch, dass die Täterinnen und Täter sehr mobil sind, moderne und oft verschlüsselte (Kommunikations-) Technologien nutzen, international vernetzt sind und ihre Firmen- und Geschäftsstrukturen oft aufwendig verschleiern, beispielsweise über Briefkastenfirmen im Ausland.

Das führt dazu, dass Geldwäschestrukturen und damit in Zusammenhang stehende Steuerstraftaten schwer erkannt werden können, ein großer Teil der Geldwäsche unentdeckt bleibt und die Abschöpfung und Einziehung des illegalen Vermögens oder hinterzogener Steuern erschwert wird.

Zahl der Fälle steigt deutlich an

Die Geldwäscheverdachtsmeldungen, die die Polizei in Baden-Württemberg erreichen, stiegen zuletzt erheblich an (2022 insgesamt 4.052 Meldungen, 2023 insgesamt 7.796 Meldungen). Damit einhergehend stieg auch die Zahl der Geldwäschefälle, die in der polizeilichen Kriminalstatistik für Baden-Württemberg erfasst werden, deutlich an. Bereits 2022 wurde mit 2.069 Fällen ein Höchststand erreicht. Im Jahr 2023 wurde mit 2.907 Fällen der höchste Stand der letzten zwanzig Jahre erreicht. Zudem ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen.

Deshalb will die Landesregierung Kompetenzen bündeln und die behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vertiefen. Dazu sehen das Innen-, Finanz- und Justizressort die Errichtung einer ressortübergreifenden Ermittlungseinheit vor, in der Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaften besonders eng zusammenarbeiten.

Die ressortübergreifende Ermittlungseinheit soll dabei Geldwäsche-Sachverhalte nach dem Prinzip „follow the money“ ermitteln. Geldwäsche- und Finanzermittlungen sollen künftig nicht nur verfahrensbegleitend, beispielsweise in Verfahren des Betrugs oder des Rauschgifthandels, betrieben werden. Vielmehr soll die Spur der illegalen Finanzmittel in den Mittelpunkt der Ermittlungen gestellt werden. Ausgehend von hohen Bargeldsummen, verdächtigen Transaktionen oder Immobiliengeschäften sollen die Ermittelnden die „Spur des Geldes“ aufnehmen und zu kriminellen Strukturen, Hinterleuten und weiteren Straftaten gelangen, indem sie die finanziellen Zusammenhänge näher beleuchten.“

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