Sicherheit

Gesetzesbündel für ein sicheres Baden-Württemberg

Der Ministerrat hat ein Gesetzesbündel auf den Weg gebracht, das die Sicherheit im Land ganz substanziell weiter verbessert.

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Gesetze, Paragraph

Die Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes gibt dem Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz wird der Bevölkerungsschutz ganz wesentlich gestärkt. Und auch mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes begegnet man den wachsendenden sicherheitspolitischen Herausforderungen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Mit dem heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesbündel stärken wir neben dem Verfassungsschutz auch den Bevölkerungsschutz. Mir ist wichtig mich bei den vielen Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz für Ihren nicht selbstverständlichen Einsatz zu bedanken. Für mich sind alle im Bevölkerungsschutz tätigen Ehrenamtlichen Vorbilder. Darauf können Sie stolz sein.“

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte: „Unsere Demokratie sieht sich wie nie zuvor vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen gegenüber – durch islamistischen Terrorismus, durch rechts- und linksextremistische Strömungen, durch Desinformation, Sabotage und Spionage fremder Nachrichtendienste. Auch im Bevölkerungsschutz sind unsere Einsatzkräfte gefordert wie selten zuvor – die Krisen häufen sich auch hier, bisweilen haben wir mehrere gleichzeitig. Wir machen unser Land an allen Fronten krisenfest, wir härten unser Land ab. Und das tun wir. Schritt für Schritt verbessern wir in allen Bereichen die Rahmenbedingungen für ein sicheres Land.“

Landesverfassungsschutzgesetz

Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz erhält der Verfassungsschutz neue, zeitgemäße Befugnisse. So kann das Landesamt für Verfassungsschutz zukünftig Daten von Funkzellen abfragen. Ebenso wird der Zugriff von Aufnahmen bei Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum ermöglicht, etwa in Tiefgaragen oder an Tankstellen. „Mit dem neuen Landesverfassungsschutzgesetz passen wir den Handlungsrahmen an und geben dem Verfassungsschutz die Befugnisse an die Hand, die er braucht, um als Frühwarnsystem unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und zu bewahren. Diese Instrumente sind unverzichtbar, um beispielsweise im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten. “, betonte Innenminister Thomas Strobl. Mit der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes werden überdies die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt. „Durch die Gesetzesänderung wird die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat weiter gestärkt“, so Innenminister Thomas Strobl.

Landesdatenschutzgesetz

Mit dem Landesdatenschutzgesetz wird der Videoschutz im öffentlichen Raum gestärkt, so dass Personen und Objekte in öffentlich zugänglichen Räumen besser geschützt werden können. Die Anwendung der Videoüberwachung wird erleichtert und die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert.

Landeskatastrophenschutzgesetz

Das Landeskatastrophenschutzgesetz stärkt den Bevölkerungsschutz in drei wesentlichen Bereichen: Es stärkt das Ehrenamt, es entlastet die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und es baut die Vorsorge weiter aus. „Gerade in Zeiten wie diesen, müssen wir uns immer klar machen: Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch im Angriffsfall ein guter Zivilschutz. Unsere Investitionen haben damit einen doppelten Effekt und einen doppelten Nutzen“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl.

Stärkung des Ehrenamts

Die Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisationen des Bevölkerungsschutzes soll von bisher 130 € auf 180 € spürbar erhöht werden. Damit konnten die Hilfsorganisationen bislang bereits die Aus- und Fortbildung und die persönliche Schutzausrüstung finanzieren. Die Pauschale gewährleistet dabei, dass die Unterstützung des Ehrenamtes maximal bürokratiearm abläuft. „In Baden-Württemberg besteht ein starkes und leistungsfähiges Katastrophenschutzsystem. Dies beruht vor allem auf einem sehr starken Ehrenamt. Die vielen ehrenamtlich Engagierten sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes. Dieses ehrenamtliche Engagement fördern wir jetzt ganz substanziell und erhöhen die Landespauschale für ehrenamtliche Einsatzkräfte spürbar. Das ist Wertschätzung für die Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Der Gesetzentwurf trifft auch neue Regeln für Menschen, die sich freiwillig zur Hilfeleistung in einer Außergewöhnlichen Einsatzlage oder Katastrophe bereit erklärt haben, ohne hierzu verpflichtet zu sein, und die durch die Katastrophenschutzleitung zur Hilfeleistung eingesetzt werden. Diese sogenannten Spontanhelfer können nun Schadensersatz erhalten, wenn ihnen im Einsatz ein Sachschaden entsteht. Zudem sollen Spontanhelfer gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg genießen.

Auch in Bezug auf die Helfergleichstellung stärkt das Katastrophenschutzgesetz das ehrenamtliche Engagement: Neu sind hier etwa familienfreundliche Regelungen z.B. für alleinerziehende oder pflegende Helfer. Künftig kann das Land diesen auch Auslagen für Kinderbetreuung oder Betreuung für Pflegebedürftige während des Einsatzes erstatten. Darüber hinaus erleichtert und konkretisiert der Gesetzentwurf zum Beispiel die Möglichkeit, die Außerordentliche Einsatzlage auszurufen und erweitern damit ihren Anwendungsbereich. Neu ist zudem die Möglichkeit, bestimmte Erstattungen zu pauschalieren, etwa für Aktionstage an den Schulen.

Bessere Unterstützung der Kommunen

Im Fall einer Katastrophe und einer Außergewöhnlichen Einsatzlage werden zukünftig alle Kosten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer durch das Land übernommen. Darunter fallen Schäden durch Helferinnen und Helfer, die Freistellung von ehrenamtlich Tätigen am Arbeitsplatz und Ersatz der Lohnaufwendungen sowie Übernahme von Verdienstausfall, Auslagenersatz, Kinderbetreuungskosten, Pflegekosten und Auslagen bei haushaltsführenden Personen sowie der Ersatz von Sachschäden der Helferinnen und Helfer. Außerdem sind die Helferinnen und Helfer bei der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert. „Die bisherige Regelung zur Kostenübernahme bei Katastrophenlagen war kompliziert, in Teilen unklar und führte damit zu Unsicherheiten bei der Feststellung einer Katastrophe. Die Kosten sind nunmehr klar und eindeutig aufgeteilt. Die Kosten der Helferinnen und Helfer werden durch das Land übernommen, was eine ehrenamtsfreundliche und unbürokratische Abwicklung ermöglicht. Mit der neuen Regelung werden insbesondere die Kommunen entlastet“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl.

Ausbau der Vorsorge

Das neue Katastrophenschutzgesetz wird auch Regelungen zum Aufbau eines neuen Katastrophenschutzlagers enthalten. In diesem Lager werden die wesentlichsten sachlichen Bedarfe des Katastrophenschutzes vorgehalten. Das könnten etwa Zelte, Liegen, Decken, Verbandsmaterial, haltbare Lebensmittel, oder ähnliches sein, um bei entsprechenden Einsatzlagen schnell und einfach große Mengen des notwendigen Materials zur Verfügung zu haben. In die Einrichtung des Katastrophenschutzlagers investiert das Land Baden-Württemberg für die Erstausstattung rund 2,2 Millionen Euro.

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