Polizei

Festnahmen nach Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung am 8. September 2018 in Wiesloch (Polizeipräsidium Mannheim)

Ermittlungsgruppe „Marktbrunnen“ des Polizeipräsidiums Mannheim erwirkt und vollstreckt zwei Haftbefehle. Tatbeteiligung eines Tarifbeschäftigten der Polizei.

Am Samstag, den 8. September 2018, kam es in den Abendstunden in der Innenstadt von Wiesloch zu einer Schlägerei mit mehreren beteiligten Personen. Laut Zeugenaussagen soll es dabei auch zu fremdenfeindlichen Äußerungen gekommen sein. Bei den weiteren Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mannheim steht daher neben dem Landfriedensbruch und der gefährlichen Körperverletzung auch der Tatbestand der Volksverhetzung im Fokus. Die Ermittlungsgruppe „Marktbrunnen“ des Polizeipräsidiums Mannheim hat am 17. September 2018 gegen zwei Beschuldigte Untersuchungshaftbefehle erwirkt und vollstreckt sowie bei vier weiteren Tatverdächtigen strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt.

Die Ermittlungen haben auch ergeben, dass ein Tarifbeschäftigter der Polizei an den Geschehnissen beteiligt war. Der Inspekteur der Polizei, Detlef Werner, informierte Innenminister Thomas Strobl darüber. „Mit dem Innenminister besteht Einvernehmen darüber, dass aus einem solchen Verhalten umgehend personelle Konsequenzen gezogen werden müssen“, so Werner. Der 30-jährige Tarifbeschäftigte wurde deshalb mit sofortiger Wirkung freigestellt und von sämtlichen Aufgaben entbunden. „Die Polizei in unserem Land leistet hervorragende Arbeit. Die Menschen im Land können und sollen vollstes Vertrauen in sie haben. Gerade deshalb darf ein Einzelner nicht die gesamte Organisation diskreditieren. Nirgendwo in den Reihen der Polizei ist Platz für Straftäter oder fremdenfeindliches Gedankengut“, sagte der Inspekteur der Polizei, Detlef Werner.

Sollten sich im Zuge des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die Anschuldigungen gegen den 30-Jährigen erhärten, muss er mit der Entlassung aus seinem Angestelltenverhältnis rechnen.

Auf die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim vom 18.09.2018 wird Bezug genommen.

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