„Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg. Mit einer Zusatzbezeichnung kommt das Selbstverständnis einer Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck. Das ist ein wichtiges, identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft“, sagte Innenminister Thomas Strobl bei der Übergabe der Genehmigungsurkunde. Anlass war die Feier zum 50-jährigen Jubiläum der Gesamtstadt Brackenheim.
Brackenheim identifiziert sich mit Theodor Heuss
Die Stadt Brackenheim und ihre Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich in besonderer Weise mit einem großen Sohn der Stadt: Theodor Heuss. Deshalb hat sich Brackenheim dafür entschieden, dass die Stadt zu Ehren von Theodor Heuss die Zusatzbezeichnung „Heuss-Stadt“ tragen soll. Als erste Stadt verlieh Brackenheim ihrem großen Sohn, der nie die Verbindung zu seiner Heimat abreißen ließ, am 2. Oktober 1949 das Ehrenbürgerrecht. Bereits am 31. Januar 1968 wurde im historischen Obertorhaus eine kommunale Gedächtnisstätte mit Werken und Dokumenten aus dem Leben von Theodor Heuss eingeweiht. Seit dem 5. August 2000 betreibt die Stadt Brackenheim dort das Theodor-Heuss-Museum. Brackenheim will dazu beitragen, dass das Wirken von Theodor Heuss für die Zukunft erinnerlich bleibt. Dazu gehört auch die jährliche Veranstaltung am Theodor Heuss-Geburtstag, jeweils also am 31. Januar. Ebenso wie seit 1990 die jährliche Gedenkstunde und der Bürgerempfang zum Tag der Deutschen Einheit.
Ausnahmegestalt in der deutschen Geschichte
Dieses gesamte Engagement und die große Verbundenheit der Stadt und der Bürgerschaft mit Theodor Heuss soll nunmehr auch nach außen durch die Bezeichnung „Heuss-Stadt“ für die Stadt Brackenheim sichtbar werden. „Theodor Heuss war eine Ausnahmegestalt in der deutschen Geschichte. Er war unter anderem Journalist, Publizist, bedeutender liberaler Politiker, einer der Väter unseres Grundgesetzes und schließlich der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Als er am 31. Januar 1884 in Brackenheim als jüngster Sohn des Straßenbaumeisters Louis Heuss und Ehefrau Elisabeth geboren wurde, konnte keiner voraussagen, dass er einmal Präsident einer demokratischen, deutschen Bundesrepublik werden würde. In seinem Leben entfaltet sich ein wesentliches Stück deutscher Geschichte: Von der Monarchie über die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Diktatur bis hin zur Bundesrepublik Deutschland, zu deren ersten Präsidenten er am 12. September 1949 gewählt wurde“, so Minister Thomas Strobl.
Mittlerweile fast 120 Zusatzbezeichnungen in Baden-Württemberg
Vor vier Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Mit der Änderung konnte das Innenministerium die bislang äußerst zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen lockern. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen. Solche Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Die neue Möglichkeit wird seither gut genutzt und vielfach werden seither Anträge von Gemeinden im Innenministerium gestellt.
Mittlerweile führen fast 120 Gemeinden und Ortsteile im Land eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung. Zuletzt hat Innenminister Thomas Strobl im September 2024 sieben Genehmigungen zum Führen einer Zusatzbezeichnung übergeben.
Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Sie enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht.
Von besonderer Bedeutung ist dabei jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere können die Städte und Gemeinden eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen.
Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.