Während der Fastnachtszeit (6. bis 28. Februar 2017) ereigneten sich in Baden-Württemberg 247 (2016: 243) Verkehrsunfälle, bei denen die Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Wie das Innenministerium am Donnerstag, 2. März 2017, in Stuttgart weiter mitteilte, seien bei diesen Unfällen 101 Personen (2016: 81) verletzt worden und ein Todesopfer (2016: 0) zu beklagen.
Insgesamt 1.510 Fahrzeuglenker (2016: 1.109) müssen jetzt mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder mit einem Fahrverbot rechnen, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursachten oder weil sie bei den polizeilichen Alkohol- und Drogenkontrollen aufgefallen waren.
„Offenbar werden von einigen Fahrerinnen und Fahrern neben den stark erhöhten Unfallgefahren auch die rechtlichen Konsequenzen bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterschätzt. Eine konsequente Verkehrsüberwachung der Polizei während der Fastnachtszeit ist daher auch künftig notwendig“, sagte Landespolizeipräsident Gerhard Klotter abschließend.