Stift macht ein Kreuzchen. Quelle: Fotolia

Bürgerbeteiligung

Auf der Ebene des Landes sind Volksanträge, Volksbegehren und Volksabstimmungen möglich. In den Gemeinden können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden.

Ausschnitt einer amtlichen Stimmbenachrichtigung für eine Volksabstimmung. Quelle: Fotolia
  • Auf Landesebene

Volksantrag, Volksbegehren, Volksabstimmung

Gegenstand eines Volksantrags kann jedes Thema der politischen Willensbildung, auch ein Gesetzentwurf sein. Die Zulassung eines Volksantrags ist beim Landtag zu beantragen.

Auswahlmöglichkeit Ja oder Nein zum Ankreuzen. Quelle: Fotolia
  • Auf Gemeindeebene

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid zu einem bestimmten Sachthema kann durch Beschluss des Gemeinderats herbeigeführt werden. Dies ist auch auf Antrag der Bürger (Bürgerbegehren) möglich.

Blumen in einem Getreidefeld.
  • Volksbegehren

Volksbegehren zum Artenschutz - "Rettet die Bienen"

Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ ist nicht zustande gekommen.

Ausschnitt des Amtlichen Stimmzettels für die Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz (Muster)
  • Ein Beispiel

Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz

Am 27. November 2011 hat die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz stattgefunden.

Auszug aus dem Deckblatt der Broschüre Stiftungen
  • Für das Gemeinwohl

Stiftungen

Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine gute und lange Tradition. Sie sind Wegbereiter für die Forschung oder die Kranken- und Altenhilfe, sie fördern unter anderem die Ausbildung der Jugend oder den Erhalt des heimatlichen Brauchtums.

// //