Die Landeswahlleiterin gibt die zugelassenen Landeslisten für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026 bekannt. Die in der Bekanntmachung aufgeführten Parteien können mit der Zweitstimme gewählt werden und stehen in der genannten Reihenfolge sowie mit den Namen ihrer ersten fünf Bewerber der Landesliste auf den Stimmzetteln.