Gerichtsurteil

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. März 2025

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage des AfD Landesverbands Baden-Württemberg gegen seine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg abgewiesen.

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. März 2025, wonach die Klage des AfD Landesverbands Baden-Württemberg gegen seine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg abgewiesen wurde:

„Seit Jahren will die AfD den Anschein der Bürgerlichkeit wahren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bestätigt: Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD in Baden-Württemberg beobachtet. Die AfD hat Verbindungen in den Extremismus. Der Verfassungsschutz ist kein politisches Kampfinstrument, sondern hat einen klaren Auftrag: den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit aller im Land lebenden Menschen. Dabei entscheidet der Verfassungsschutz auf rechtlicher Grundlage – auch das hat das Verwaltungsgericht jetzt bestätigt.“

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