„Als Innenminister und oberster Dienstherr der Polizei Baden-Württemberg bedauere ich natürlich, dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. November 2015. Vorbehaltlich einer Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe gehe er davon aus, dass das Land die Entscheidung akzeptieren werde.
Minister Gall unterstrich, dass die Versammlungsfreiheit ein Wesensmerkmal unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei. Deshalb erwarte er von den Versammlungsbehörden und der Polizei einen besonders sensiblen Umgang mit diesem Grundrecht. Zugleich wies er darauf hin, dass die Polizei selbstkritisch und verantwortungsbewusst ihre Lehren aus dem Schlossgarteneinsatz gezogen habe. Dazu zähle auch, Einsatzmittel wie den Wasserwerfer, eng an die rechtlichen Voraussetzungen geknüpft, sensibler zu verwenden.