Polizei

Rechtsverordnungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.

Der Ministerrat hat die Verordnungen, mit denen die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Baden-Württemberg ermöglicht werden soll, zur Anhörung freigegeben. Das Innenministerium wird in einem nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durchführen. Die Kommunalen Landesverbände können sich nun zu den Verordnungsentwürfen äußern.

„Baden-Württemberg ist ein sicheres Land. Die Menschen hier leben objektiv sicher und können sich auch sicher fühlen. Freilich ist nichts so gut, als dass es nicht noch ein bisschen besser ginge. Gerade Gewaltdelikte im öffentlichen Raum unter Verwendung von Waffen können das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb geben wir nun den Kommunen im Land die Möglichkeit, Waffenverbotszonen einzurichten. Unseren Kommunen können zukünftig eigenverantwortlich, punktuell und passgenau unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten solche Zonen einrichten, wenn sie es für nötig erachten“ sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrates. Der Ministerrat hatte zuvor die Verordnungen, mit denen die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Baden-Württemberg ermöglicht werden soll, zur Anhörung freigegeben. Das Innenministerium wird in einem nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durchführen. Die Kommunalen Landesverbände können sich nun zu den Verordnungsentwürfen äußern.

Sicherheitsgefühl  stärken

In Baden-Württemberg stand im Jahr 2021 jeder zehnte Fall von Gewaltkriminalität (rund 14.900 Fälle) im Zusammenhang mit einem Messer. Hierbei wurden 24 Opfer im Kontext scharfer Gewalt getötet. Ein Verbot oder die Beschränkung des Führens von Waffen an bestimmten Orten ist daher ein gutes Mittel, dieser Gewalt wirksam entgegenzutreten.

So werden Waffenverbotszonen zukünftig an besonders kriminalitätsbelasteten Orten möglich sein, an denen mit der Begehung bestimmter Straftaten, wie etwa Raub, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben zu rechnen ist. Darüber hinaus kommt die Einrichtung einer Waffenverbotszone an anderen, im Waffengesetz näher bezeichneten Örtlichkeiten, beispielsweise auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können, in Betracht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Bei der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, stehen die Polizeipräsidien den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite.

Werkzeug für sichere öffentliche Räume

Ausnahmeregelungen sind unter anderem für alltägliche Verhaltensweisen (etwa das Mitführen eines Messers durch Handwerker oder Angler) vorgesehen. Auch für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse gelten von Gesetzes wegen Ausnahmen, da diese bereits behördlich hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft sind.

Wer eine Waffenverbotszone mit einer Waffe betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. Die Verordnungen sind zunächst auf zwei Jahre angelegt. Zuvor soll aber eine Evaluierung stattfinden, so dass sie bei Bedarf weitergeführt werden kann.

„Waffenverbotszonen sind ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit. Wir geben den Kommunen damit ein weiteres Werkzeug für sichere öffentliche Räume an die Hand. Flankierend braucht es auch Präsenz- und Kontrollkonzepte der Polizei, Videoüberwachung und – ganz, ganz wichtig – entsprechende präventive Maßnahmen wie beispielsweise Mobile Sozialarbeit“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Weitere Meldungen

Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.
Bundestagswahl 2025

Zugelassene Landeslisten für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Bundestagswahl 2025

Die Wahl in Zahlen

Polizei Festnahme
Strafrecht

Wissenschaftliche Untersuchung der Altersgrenze der Strafmündigkeit

Auszeichnung der Einsatzkräfte der EU-Katastrophenschutzübung Magnitude
Magnitude 2024

Innenminister Thomas Strobl zeichnet Einsatzkräfte der EU-Katastrophenschutzübung aus

(von links nach rechts): Gaël de Maisonneuve (Consul général de France), Philippe Lacoste (Conseiller dipolmatique), Jacques Witkowski (Präfekt der Region Grand Est), Thomas Strobl (Stv. Ministerpräsident und Innenminister), ein Referent des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Grenzraumkonferenz

Innenminister Thomas Strobl im Gespräch mit Jacques Witkowski

Grenzraumkonferenz in Ludwigsburg
Grenzraumkonferenz

Baden-Württemberg und französische Region Grand Est unterzeichnen Positionspapiere

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Stellvertretender Leiter des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Fabian Mayer, Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL, Landespolizeidirektor Norbert Schneider
Polizei

Fabian Mayer neuer stellvertretender Leiter des Präsidiums Technik, Logistik, Service

Polizei Festnahme
Polizei

Ermittlungserfolg bei der Bekämpfung der subkulturellen Gewaltkriminalität

Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.
Bundestagswahl 2025

Landeslisten und Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Bundestagswahl 2025

Sicherheit im Wahlkampf

Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.
Bundestagswahl 2025

Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden

Kunstwerk im Gemeindezentrum der Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg in Stuttgart.
Jahrestag der Befreiung von Ausschwitz

Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

Polizeihubschrauber im Landeanflug
Polizei

Jahresbilanz 2024 der Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg