Rettungsdienst

Neues Rettungsdienstgesetz zur Anhörung freigegeben

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fahrzeug des Rettungsdienstes

Die Landesregierung will die Notfallversorgung in Baden-Württemberg durch wichtige Änderungen des Rettungsdienstgesetzes deutlich verbessern. „Dazu werden wir alle Elemente des Rettungseinsatzes beleuchten und die Bereichsausschüsse verpflichten, jedes Glied dieser Rettungskette regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren. Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 14. Juli 2015, in Stuttgart, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben hatte.

Der Bereichsausschuss als wichtigstes Planungsgremium vor Ort hat künftig nicht nur die Hilfsfrist, sondern den gesamten Einsatzablauf vom Eingang der Notrufe in der Leitstelle bis zur Übergabe der Patienten in das richtige Krankenhaus in die Planungen einzubeziehen. „Die Planung der Bereichsausschüsse hört damit nicht wie bisher beim Eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes beim Patienten auf. Entscheidend ist vielmehr, dass jedes Glied in der Rettungskette leistungsfähig ist und die Abläufe optimal und schnell ineinander greifen“, betonte Minister Gall.
Jedes Jahr müssten diese Prozesse überprüft und eine Verkürzung aller Zeitintervalle angestrebt werden. Damit würden - zusätzlich zur bisherigen Hilfsfrist - ganz entscheidende Qualitätskriterien einer guten und schnellen Notfallversorgung in die Planungsentscheidungen der Bereichsausschüsse einbezogen.

Die Stadt- und Landkreise als Rechtsaufsichtsbehörden sollen die Bereichsausschüsse künftig mehr Einfluss auf die Infrastruktur im Rettungsdienst erhalten. „Die Kreise sind hierzu rechtzeitig vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse über den Stand bei der Notfallrettung sowie über notwendige Verbesserungsmaßnahmen zu informieren. Sie können bei unzureichenden Anpassungen selbst tätig werden“, unterstrich der Innenminister.
 
Durch eine unabhängige Qualitätssicherung werden landesweit einheitliche Qualitätsmaßstäbe im Rettungsdienst gesetzt. Eine zentrale Stelle im Land unterstützt die Beteiligten im Rettungsdienst durch eine jährliche Analyse der Rettungskette - mit Blick auf günstige Strukturen, Prozesse -und Ergebnisse bei der Notfallrettung. Für alle Beteiligten im Rettungsdienst und jeden Kreis werden dadurch regelmäßig mögliche Verbesserungspotenziale aufgezeigt. „Hierbei wollen wir auch weitere Erkenntnisse über den tatsächlichen Zeitbedarf des Rettungsdienstes, beispielsweise zu den Hilfsfristen, gewinnen“, sagte der Minister. „Wir werden unsere Überlegungen zu den Hilfsfristen konsequent auf die gesamte Rettungskette ausdehnen, um damit Verbesserungen zur Sicherheit der Notfallpa-tienten zu erzielen.“

Als Anpassung an das Notfallsanitätergesetz des Bundes können die Rettungswagen künftig bis längstens 31.12.2020 mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter besetzt werden. Ab 2021 sind ausschließlich Notfallsanitäter vorgesehen. Angestrebt werden eine zügige Besetzung der Rettungswagen mit den höherqualifizierten Notfallsanitätern sowie eine rasche Nachqualifizierung der derzeitigen Rettungsassistenten. Hierfür ist die Übergangsregelung bis 31.12.2020 notwendig, die der Ausschlussfrist im Notfallsanitätergesetz entspricht. Die für die Aus- und Weiterbildung zu Nofallsanitäterinnen und Notfallsanitätern anfallenden Kosten im Land tragen die Krankenversicherungen.

„Zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kommt künftig den qualifizierten ehrenamtlich tätigen Helfern als Erste-Hilfe-Einheiten oder Helfer vor Ort besondere Bedeutung zu - wie beispielsweise beim Herz-Kreislauf-Stillstand, bei dem es auf jede Sekunde ankommt. Hierzu werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer rechtlich abzusichern“, kündigte Minister Gall an.

Weitere Meldungen

SEK Baden-Württemberg
Jubiläum

50 Jahre Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg

Vereidigung von Innenminister Manuel Hagel am 13. Mai 2026 im Landtag von Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa

Neue Hausspitze

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Minister Thomas Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".
Innere Sicherheit

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag am 6. Mai

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Jahresstatistik der Feuerwehren 2025

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Young Heroes
Katastrophenschutz

„Young Heroes“ – auf dem Weg zum Austauschprogramm im Katastrophenschutz

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Polizeipräsidium Reutlingen bekommt neuen Polizeivizepräsidenten

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Speicherfrist von IP-Adressen

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Verleihung Gigabitkommune@BW
Auszeichnung „Gigabitkommune@BW“

33 weitere Kommunen nahezu vollständig mit Gigabit versorgt

Breitbandübergabe
Digitalisierung

38,4 Millionen Euro für den kommunalen Breitbandausbau

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau in Lahr
Rettungsdienst

Start des neuen Rettungshubschraubers Christoph Ortenau am Flughafen Lahr

Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.
Kulturpreis

Ausschreibung des Russlanddeutschen Kulturpreises 2026 für den Bereich „Publizistik“