Sicherheit

Keine Waffen in die Hände von Verfassungsfeinden!

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Dienstwaffe der Polizei.

Bei der Innenministerkonferenz im Frühjahr hatte Minister Thomas Strobl bereits vorgeschlagen, dass Personen, die Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation sind, konsequent entwaffnet werden – ob diese Organisation verboten ist oder nicht und unabhängig von der Qualität der Mitgliedschaft in der jeweiligen Vereinigung. Dem folgt der Bund nun.

"Keine Waffen in die Hände von Verfassungsfeinden: Das ist meine klare Haltung, das praktizieren wir in Baden-Württemberg erfolgreich etwa gegenüber sog. Reichsbürgern, das setzen wir jetzt im Bund konsequent durch! Deshalb habe ich bereits bei der Innenministerkonferenz im Frühjahr vorgeschlagen, dass Personen, die Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation sind, konsequent entwaffnet werden – ob diese Organisation verboten ist oder nicht. Das muss ohne Wenn und Aber gelten, auch unabhängig von der Qualität der Mitgliedschaft in der jeweiligen Vereinigung, ob jemand Vorsitzender oder einfaches Mitglied ist. Dem folgt nun der Bund. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat gestern eine entsprechende Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Diese gute Nachricht gab Bundesinnenminister Horst Seehofer heute an die Innenminister der Länder weiter. Damit trägt die Bundesgesetzgebung ein weiteres Mal die Handschrift von Baden-Württemberg. Schön, dass wir das initiieren und durchsetzen konnten. Darüber freue ich mich sehr“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Innenministerkonferenz in Lübeck.

Das derzeit noch geltende Recht, so Innenminister Strobl weiter, sei unzureichend: „Bis jetzt wurden Personen nur dann ihre Waffen systematisch entzogen, wenn sie Mitglied von verbotenen (!) Vereinen oder Parteien sind. Jetzt wird das auch für diejenigen gelten, die Mitglied einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Organisation sind.“

„Eine waffenrechtliche Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn die Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, wenn also aufgrund des bisherigen Verhaltens auf einen verantwortungsbewussten und regelkonformen Umgang mit Waffen geschlossen werden kann“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl: „Bei Mitgliedern verfassungsfeindlicher, aber nicht verbotener Vereinigungen müssen die Waffenbehörden dafür bislang im Einzelfall aufwändig ein individuell zurechenbares, aktives Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen nachweisen. Die Unterscheidung zwischen ‚bloßer Mitgliedschaft‘ und darüberhinausgehender Aktivität in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist aber weder sachgerecht noch in der Praxis umsetzbar. Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb Funktionäre einer verfassungsfeindlichen Vereinigung keine Waffen halten dürfen, die Mitglieder einer solchen Vereinigung aber hinreichend vertrauenswürdig sein sollten. Diese Unterscheidung ist absurd. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation zeigt wessen Geistes Kind jemand ist - und das reicht.“ 

In der Realität werde es doch so sein, dass derjenige, der einer Vereinigung schon als Mitglied angehört, mutmaßlich auch deren Ziele unterstützt. „Man kann also von einer zu missbilligenden Grundeinstellung ausgehen, die Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit lässt. Außerdem ist zum Beispiel denkbar, dass verfassungsfeindliche Parteien nur aufgrund ihrer geringen Bedeutung nicht als verfassungswidrig eingestuft und verboten werden können - trotzdem ist es gefährlich, wenn ihre Mitglieder bewaffnet wären“, erklärte Minister Thomas Strobl:

„Ich freue mich sehr über diesen Erfolg. Die Bundesgesetzgebung trägt ein weiteres Mal die Handschrift von Baden-Württemberg – und in den Händen von Verfassungsfeinden soll es künftig auch bundesweit keine Waffen mehr geben.“

Weitere Meldungen

Anna Maria Ostermeier
Land und Kommunen

Anna Maria Ostermeier wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Aktionstag gegen Gewalt an Schulen
Entschlossen gegen Hass und Hetze

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung für Fluthelferinnen und Fluthelfer

Gewitterzelle über dem Schwarzwald.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben"

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Bundesregierung bringt Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg

Claudia Warken
Land und Kommunen

Claudia Warken wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Biberach

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung und Baden-Württembergs Digitalisierungsminister Thomas Strobl
Digitalisierung

Digitalisierungsminister Thomas Strobl besucht die TECH 2025

Bundesweite Mobilfunk-Messwoche

„Deutschland checkt sein Netz“ – Einladung zur aktiven Teilnahme

Auslandseinsatz in Gambia, Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Erfolgreicher Abschluss des Polizeiprojektes in Gambia

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Aktenstapel auf einem Schreibtisch
Bürokratieabbau

Ministerrat beschließt weitere Schritte zum Bürokratieabbau

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Verfassungsschutz

Ministerrat bringt neues Landesverfassungsschutzgesetz auf den Weg