Die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst tritt am 5. Mai 2020 in Kraft. Damit wurde eine sichere rechtliche Grundlage geschaffen, die Gesundheitsschutz und Datenschutz vereint.