„Der Björn Steiger Stiftung geht es vorrangig um den Bund. Es ist bedauerlich, dass die Björn-Steiger-Stiftung auch gegen das Land Baden-Württemberg eine Verfassungsbeschwerde einreicht, wenn sie in erster Linie den Bund meint. Zunächst ist das Land nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dies geschieht üblicherweise nur dann, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt.“
Zumeldung zur Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz
Zur Meldung, wonach die Björn Steiger Stiftung Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das am 2. August 2024 in Baden-Württemberg in Kraft getretene Rettungsdienstgesetz eingelegt habe, sagte ein Sprecher des Innenministeriums:

Innenministerium Baden-Württemberg