Zumeldung

Zumeldung zum Urteil des OVG Münster

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Urteil des OVG Münster:

„Die AfD versucht seit Jahren unter dem Deckmantel der Bürgerlichkeit daherzukommen. Immer mehr zeigt sich das wahre Gesicht der AfD: In der AfD sind Biedermänner und Brandstifter am Werk, sie zündeln und rütteln an unseren gesellschaftlichen Grundfesten und Werten. Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD auch in Baden-Württemberg beobachtet."

Sachinformation

Unmittelbare Auswirkungen für die Einstufung des baden-württembergischen AfD-Landesverbands ergeben sich nicht – im Land wird die AfD ebenfalls bereits seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet.

Gegen diese Verdachtsfallbearbeitung hatte der AfD-Landesverband im vergangenen Jahr erfolglos einstweiligen Rechtschutz beantragt und anschließend Rechtsmittel zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

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