Europawahl

Wahlaufruf und letzte Tipps der Landeswahlleiterin

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia

Die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch gibt letzte Tipps zur Europawahl am 26. Mai 2019 und ruft die Wahlberechtigten im Land dazu auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Wenige Tage vor der Europawahl am 26. Mai 2019 appellierte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an die rund 8,5 Mio. Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, davon rund 7,7 Mio. Deutsche und rund 810.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Eine hohe Wahlbeteiligung bei der Europawahl stärke die Demokratie und sei auch für den Einfluss und die Bedeutung Baden-Württembergs in der Europäischen Union sehr wichtig.“ Das sagte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch am Montag, dem 20. Mai 2019, in Stuttgart.

Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, dem 24. Mai 2019, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 26  Absatz 4 und § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Ein Wahlbrief, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf dem Postweg an die zuständige Stelle übersandt werden soll, sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 23. Mai 2019 bei der Deutschen Post eingeliefert werden. Ab 24. Mai 2019 sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem hellroten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Stimmabgabe

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Mit der Stimme ist die Partei zu kennzeichnen, die gewählt wird. Die Wählerstimme ist eine Listenstimme; die Europawahl ist in Deutschland eine Verhältniswahl nach Listen. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht verändert werden, wie beispielsweise Namen der Bewerber durchstreichen oder hinzufügen oder die Reihenfolge der Bewerber ändern. Auf dem Stimmzettel dürfen auch keine Vorbehalte, Zusätze oder sonstige Bemerkungen aufgebracht werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig.

Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Damit die Stimmzettelschablone ohne fremde Hilfe genutzt werden kann, hat jeder Stimmzettel für die Europawahl landeseinheitlich am oberen rechten Rand eine abgeschnittene Ecke als ertastbare Kennzeichnung.

Im Wahllokal ist der Stimmzettel bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass Außenstehende nicht erkennen können, wie gewählt wurde. Der so gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne geworfen; Stimmzettelumschläge gibt es für die Europawahl bei der Urnenwahl nicht.

Wahlzeit

In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in besonderen Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.

Repräsentative Wahlstatistik

In 305 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit jeweils mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wählern wird nach dem Wahlstatistikgesetz eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach Altersgruppen und Geschlecht der Wählerinnen und Wähler. In den ausgewählten Bezirken wird mit Stimmzetteln gewählt, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels oben einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt des Bundeswahlleiters, das bei den Bürgermeisterämtern der ausgewählten Wahlbezirke angefordert werden kann; den betroffenen Wahlberechtigten wird es aber auch im Falle der Briefwahl den Briefwahlunterlagen beigefügt bzw. im Wahllokal ausgehändigt. Das Merkblatt und weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter erhältlich.

Wahlergebnisse

Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl der Abgeordneten zum 9. Europäischen Parlament im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf der Grundlage der Meldungen der Kreis- und Stadtwahlleitungen ermittelt. Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl auf Ebene der Gemeinden und Kreise werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes bereitgestellt und laufend aktualisiert. Mit dem Landesergebnis ist vor 23:00 Uhr nicht zu rechnen. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2019.

Der Landeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 13. Juni 2019 feststellen. Das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene wird vom Bundeswahlausschuss voraussichtlich am 24. Juni 2019 festgestellt werden.

Weitere Meldungen

Förderbescheidübergabe PP Aalen E-Autos
Polizei

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei Baden-Württemberg

Laptop mit Hände
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Foto 1
Verkehrssicherheit

Bilanz des Europaweiten Speedmarathons

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut haben die Spitzen von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Gewerkschaften im Land deshalb am Donnerstag (10. April) zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen
Wirtschaft

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Erweiterung und Sanierung des Polizeipräsidiums Heilbronn

Drogen und Fixerutensilien.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2024 deutlich angestiegen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Verordnung der Landesregierung

Waffen und Messer künftig im öffentlichen Personennahverkehr verboten

Landtag, Plenarsaal von oben
Wahlen

Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
Polizei

Europaweite Kontrollen gegen Raser

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Polizei

Start der Motorradsaison 2025

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Polizei

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024