Polizei

Polizeistruktur 2020: Maßgeschneiderte Verbesserungen machen unsere Polizei leistungsstärker, erfolgreicher und bürgernaher

Der Ministerrat hat die Polizeistruktur 2020 beschlossen. In Ravensburg und Pforzheim entstehen zwei neue Polzeipräsidien, Kriminalpolizei und Schutzpolizeidirektionen bleiben als tragende Säulen der regionalen Polizeipräsidien erhalten. Mit diesem Beschluss könne die Polizei im Land maßgeschneidert in die Zukunft gehen.

„Wir wollen, dass Baden-Württemberg seinen Status als traditionell sehr sicheres Bundesland hält und weiter ausbaut. Das schaffen wir mit einer starken und bürgernahen Polizei. Effiziente und zukunftsfähige Strukturen, starke Ermittlungseinheiten und polizeiliche Präsenz vor Ort sind die Grundlage hierfür“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (24. Juli 2018) in Stuttgart. „Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung kann unsere Polizei maßgeschneidert in die Zukunft gehen. Dazu gehören der Bau der zwei neuen Präsidien in Ravensburg und in Pforzheim und viele weitere Verbesserungen für die Polizei“, so der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zuvor hatte der Ministerrat auf Vorschlag des Innenministers Maßnahmen zur Umsetzung der künftigen Struktur der Polizeipräsidien bewilligt und über weitere Verbesserungsvorschläge für die Polizei beraten.

„Ab dem 1. Januar 2020 werden wir die Zahl der Polizeipräsidien im Land von zwölf auf 13 erhöhen. Wir passen die Zuschnitte den regionalen Gegebenheiten im Nordschwarzwald und im Bodenseeraum an, bauen zwei neue Präsidien in Pforzheim und Ravensburg auf und bringen so die Polizei wieder näher zu den Menschen“, so Innenminister Thomas Strobl.

„Die Folgen dieser Veränderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei werden mit einem sozialverträglichen Konzept so gering wie möglich gehalten“, erklärte Strobl. Schon bei der Evaluation der Polizeireform habe man die größte Mitarbeiterbeteiligung seit Bestehen der Polizei Baden-Württemberg durchgeführt. „Diesen Weg, auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hören, setzen wir erfolgreich fort. Mir ist es persönlich wichtig, dass für jeden einzelnen Mitarbeiter und jede einzelne Mitarbeiterin ein bestmöglicher Ausgleich zwischen persönlichen Belangen und dienstlichen Erfordernissen gefunden wird“, sagte der Innenminister.

Gegenüber der aktuellen Struktur ergeben sich folgende Veränderungen:

  • Der Bodenseekreis sowie die Landkreise Ravensburg und Sigmaringen bilden ein neues regionales Polizeipräsidium mit Sitz in Ravensburg. Das Polizeipräsidium Ravensburg wird auf dem landeseigenen Grundstück in der Gartenstraße 97 in Ravensburg errichtet, auf dem in einem späteren Bauabschnitt auch der Neubau des Polizeireviers Ravensburg erfolgt. Der Sitz der Kriminalpolizeidirektion (des bisherigen Polizeipräsidiums Konstanz) verbleibt in Friedrichshafen.
  • Das regionale Polizeipräsidium mit Sitz in Konstanz umfasst künftig die Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis. Der Sitz der Kriminalpolizeidirektion (des bisherigen Polizeipräsidiums Tuttlingen) verbleibt in Rottweil. Die künftige „Schutzpolizeidirektion“ wird ihren Standort in Tuttlingen haben.
  • Der Zollernalbkreis wird dem regionalen Polizeipräsidium Reutlingen zugeordnet. Der Sitz des Polizeipräsidiums und der Kriminalpolizeidirektion bleibt unverändert in Reutlingen bzw. in Esslingen.
  • Die Landkreise Calw, Freudenstadt und der Enzkreis bilden zusammen mit dem Stadtkreis Pforzheim ein neues regionales Polizeipräsidium mit Sitz in Pforzheim. Das neue regionale Polizeipräsidium Pforzheim wird im landeseigenen Gebäude der ehemaligen Polizeidirektion Pforzheim in der Bahnhofstraße 13 (derzeit Polizeirevier Pforzheim-Nord und Kriminalkommissariat Pforzheim) untergebracht werden. Der Sitz der zugehörigen neuen Kriminalpolizeidirektion ist in Calw. Die Kriminalpolizeidirektion soll in Calw einen Neubau erhalten, in den das Polizeirevier Calw zur Gewinnung von Synergieeffekten integriert wird.
  • Das regionale Polizeipräsidium Karlsruhe wird um den Landkreis Calw, den Enzkreis und den Stadtkreis Pforzheim reduziert. Der Sitz des Polizeipräsidiums bzw. der Kriminalpolizeidirektion bleibt unverändert in Karlsruhe. 
  • Das regionale Polizeipräsidium Tuttlingen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aufgelöst.

„So, wie wir es jetzt bei der Verkehrspolizei machen, ist es Bürgernähe in Rein-form: Wo es schnell gehen kann, geht es schnell – wo es Spezialisten braucht, sind Spezialisten da“, betonte Strobl. Einfach gelagerte Verkehrsunfälle mit schweren Folgen werden künftig durch die Polizeireviere aufgenommen. Die bisherigen Standorte der Verkehrspolizeidirektionen, -kommissariate und Auto-bahnpolizeireviere bleiben erhalten. Auch die spezialisierte Verkehrsunfallaufnahme wird beibehalten. „Damit gelingt es der Polizei künftig, bei einfach gelagerten Unfällen schnell vor Ort zu sein und gleichzeitig landesweit, rund um die Uhr, an sieben Tagen pro Woche, einen hohen Qualitätsstandard bei komplexen Verkehrsunfällen zu gewährleisten. In diesem Punkt haben wir die Ergebnisse der Projektgruppe ‚Evaluierung der Polizeistrukturreform‘ in der Feinplanung nachjustiert – weil uns die regionalen Polizeipräsidien, die Leiter der Staatsanwaltschaften und die Mehrzahl der Mitarbeiter geraten haben, die spezialisierte Verkehrsunfallaufnahme nicht nur in den Großstädten, sondern landesweit beizubehalten“, so der Innenminister. Bei den Polizeipräsidien werden die verkehrs- und allgemeinpolizeilichen Aufgaben innerhalb einer neuen Schutzpolizeidirektion gebündelt. „Unter einem gemeinsamen Dach können so die Polizeireviere stärker als bisher bei allgemeinpolizeilichen Lagen unterstützt und die polizeiliche Basis gestärkt werden“, erläuterte Strobl.

Diese Verbesserungen reihen sich ein in ein ganzes Bündel an Maßnahmen, mit dem die Landesregierung für mehr Sicherheit für die Menschen im Land sorgt, zum Beispiel:

  • Die Einstellungsoffensive, mit der das Land 2018 und 2019 jeweils 1.800 Polizeianwärterinnen und -anwärter einstellt. Das ist die größte Einstellungszahl in der Geschichte der Polizei Baden-Württemberg.
  • Die Novellierung des Polizeigesetzes mit zusätzlichen Befugnissen (präventive Telekommunikationsüberwachung, Quellen-TKÜ etc.) im letzten Jahr.
  • Die Einrichtung des Sonderstabs „Gefährliche Ausländer“ im Innenministerium.
  • Die weitere Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, die das Kabinett heute auf den Weg gebracht hat. Damit erhält das Landesamt für Verfassungsschutz zwei Befugnisse die es insbesondere zur Vorfeldaufklärung bei Terrorverdächtigen benötigt: So kann der Verfassungsschutz künftig vom Bundeszentralamt für Steuern die sogenannten Kontostammdaten (etwa Kontonummer und Name des Verfügungsberechtigten) abfragen. Zudem kann ein IMSI-Catcher (ein Gerät, mit dem Geräte- und Kartennummer eines Mobilfunktelefons ermittelt und der Standort des Gerätes lokalisiert werden können) zukünftig im Inlandsextremismus entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einfacher eingesetzt werden.
  • Die neue Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von im Dienst verletzten Beamtinnen und Beamten durch das Land, die das Kabinett heute beschlossen hat.

„Die ganz konkreten Verbesserungen für die Polizei, die heute im Ministerrat waren, gibt es nicht zum Nulltarif“, so Innenminister Strobl. Gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom Juli 2017, in dem gemeinsam mit dem Finanzministerium eine allererste Grobkostenschätzung für die Einrichtung eines 13. regionalen Polizeipräsidiums dargelegt war, seien Kostensteigerungen zu verzeichnen. Die zusätzlichen knapp 48 Millionen Euro seien nachvollziehbar zu begründen: Der Risikozuschlag von knapp 19 Millionen Euro bei den Baumaßnahmen mache die Kostenschätzung transparenter und sei vernünftig. Rund 16,6 Millionen Euro entfallen auf Kosten, die sowieso angefallen wären – wie das Polizeirevier Calw oder auch das neue Einsatztrainingszentrum in Mühlhausen-Ehingen. Auch die technische Optimierung der Ausstattung schlägt nach der Detailprüfung mit höheren Kosten zu Buche (circa 22 Millionen Euro statt der 2017 angesetzten circa 12 Millionen Euro).

 

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