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Mehr Sicherheit für das Land

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Die gesetzlichen Änderungen bei Polizei und Verfassungsschutz verbessern die Sicherheit im Land. Die Landesregierung ermöglicht den Sicherheitsbehörden damit zusätzliche Befugnisse im Kampf gegend en Terror.

Der Ministerrat hat die Gesetzentwürfe zur Änderung des Polizeigesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes auf den Weg gebracht: Sie bringen weitere Verbesserungen für die Sicherheit in Baden-Württemberg. „Mit diesen gesetzlichen Änderungen bekommen unsere Sicherheitsbehörden zusätzliche Befugnisse im Kampf gegen den Terror“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettsitzung. „Wir müssen alles daran setzen, dass die Personen aufgespürt werden, die unerkannt und konspirativ Anschläge vorbereiten. Polizei und Verfassungsschutz brauchen das richtige Werkzeug, um für eine effektive Bekämpfung von terroristischen Gefahren gerüstet zu sein“, erläuterte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl.  

Die neuen Befugnisse beinhalten die präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, den Erlass von Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverboten gegenüber sogenannten Gefährdern und deren Kontrolle mittels elektronischer Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“). Zudem enthält der Entwurf zum Polizeigesetz die Festlegung der Voraussetzungen für den polizeilichen Gebrauch von Explosivmitteln durch Spezialeinheiten sowie den Einsatz von intelligenter Videoüberwachung. 

Für die Sicherheit der Menschen sorgen

„Wir stehen in der Pflicht, für die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg zu sorgen. Dabei müssen wir jedes Mal darauf achten, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Ich finde, auch dieses Mal ist uns das gelungen“, so der Ministerpräsident. „Die Landesregierung stärkt unsere Sicherheitsbehörden – mit mehr Personal, mit besserer Ausstattung, mit mehr rechtlichen Möglichkeiten“, erklärte der Innenminister. Die neuen Regelungen zur Überwachung einschließlich der intelligenten Videoüberwachung sollen nach fünf Jahren umfassend evaluiert werden.  

Frühzeitig Anschlagsplanungen auf die Spur kommen

Im Einzelnen: Die Befugnis zur präventiv-polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es in besonderen polizeilichen Lagen – insbesondere auch bei terroristischen Bedrohungsszenarien – die zeitliche, räumliche und täterbezogene Gefährdungsdimension bestimmen zu können. Es geht zum Beispiel darum, frühzeitig mitbekommen zu können, wenn etwa Planungen zu terroristischen Anschlägen aufgenommen werden.

Mit der sogenannten Quellen-TKÜ kann insbesondere auch die über Messenger-Dienste geführte verschlüsselte Telekommunikation inhaltlich überwacht werden. „Aufgrund der technischen Entwicklungen in diesem Bereich liefe die Befugnis zur inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung ohne diese Regelung weitgehend ins Leere“, so Strobl. Das gelte gerade auch für das Landesamt für Verfassungsschutz, das als Frühwarnsystem der Demokratie bereits im Vorfeld möglicher Straftaten sorgfältig beobachtet, ob es bei Gruppierungen eine Radikalisierung, eine Gegnerschaft zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder gar terroristische Bestrebungen gibt.  

Bei der Ausgestaltung dieser beiden neuen Befugnisse ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz vom April 2016 berücksichtigt und insbesondere den dort aufgestellten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit heimlicher Überwachungsmaßnahmen Rechnung getragen worden. „Das bedeutet, dass diese Maßnahmen nur unter engen Voraussetzungen und nach einer Genehmigung durch einen Richter durchgeführt werden können. Auch wurde dafür Sorge getragen, dass die Privatsphäre geschützt wird“, betonte der Ministerpräsident.  

Gefährder besser kontrollieren

Geschaffen wird auch eine strafbewehrte Rechtsgrundlage, um gegen mutmaßliche Gefährder, vor allem aus dem islamistischen Spektrum, Aufenthaltsvorgaben oder Kontaktverbote zu erlassen und deren Kontrolle mittels elektronischer Fußfessel zu ermöglichen.  

Zugelassen wird auch der polizeiliche Gebrauch von Handgranaten oder anderen Explosivmitteln durch Spezialeinheiten. „In besonderen Einzelfällen, gerade auch im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen, kann es zu Situationen kommen, die neben oder anstelle des Gebrauchs von Schusswaffen auch den Einsatz von Handgranaten oder anderen Explosivmitteln notwendig machen können. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird die Anwendung solcher Explosivmittel allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen gestattet“, sagte Strobl.  

Intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten

Durch den Einsatz von intelligenter Videoüberwachung soll die Sicherheit vor allem an Kriminalitätsschwerpunkten und gefährdeten Objekten verbessert werden. „Die Voraussetzungen für diese intelligente Videoüberwachung knüpfen an den bestehenden Rechtsrahmen zur herkömmlichen Videoüberwachung an und ermöglichen der Polizei, die gewonnenen Bilder anhand bestimmter Verhaltensmuster auch automatisch auszuwerten“, betonte der Innenminister. Die neue Technik solle zunächst pilothaft an noch auszuwählenden Standorten erprobt werden. Im Gespräch hierfür ist Mannheim.

Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots

Das Kabinett billigte heute zudem eine Rechtsgrundlage, mit der die Kommunen in die Lage versetzt werden, den Alkoholkonsum an bestimmten besonders belasteten Brennpunkten zu untersagen. Damit soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, die Situationen an solchen Örtlichkeiten zu entschärfen, die mit anderen polizeilichen Maßnahmen nicht befriedigend in den Griff zu bekommen sind. Zudem soll das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufgehoben werden.  

Als nächstes werden die betroffenen Verbände und Organisationen angehört. Sie haben sechs Wochen Zeit sich zu äußern. Nach Auswertung der Stellungnahmen und eventuell notwendigen Anpassungen können die Gesetze nach den Sommerferien dem Landtag zur Beratung übermittelt werden. Mit dem Inkrafttreten ist noch im Herbst 2017 zu rechnen.

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