Der Sonderstab Gefährliche Ausländer im Innenministerium kümmert sich um die Durchsetzung ausländerrechtlicher Sanktionen insbesondere bei Ausländern, die die Sicherheit des Landes gefährden, und bei Mehrfach- und Intensivtätern. Bis Ende 2019 hat er insgesamt 100 Fälle abgeschlossen. Zukünftig soll es auch Regionale Sonderstäbe bei den Regierungspräsidien geben. Innenminister Thomas Strobl betonte: „Wer dem deutschen Staat auf der Nase herumtanzen oder seine vermeintliche Gutmütigkeit ausnutzen will, der muss Konsequenzen spüren – hier setzt der Sonderstab erfolgreich an.“
„Der Sonderstab ist ein Erfolgsmodell. Das können wir heute sagen, nach zwei Jahren seiner Arbeit. Was er tut, ist kein Massengeschäft, aber er kümmert sich intensiv, ganz gezielt und höchst erfolgreich um eine spezielle, besonders problematische Gruppe von Ausländern. Um die muss man sich besonders kümmern, und bei denen muss man sich besonders anstrengen, sie außer Landes zu bekommen. Jeder Einzelne, den wir dadurch außer Landes bringen, ist ein absoluter Sicherheitsgewinn. Deshalb schmeißen wir jeden Gefährder raus – soweit das rechtlich und tatsächlich nur irgend möglich ist“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Sonderstab Gefährliche Ausländer hat bis Ende 2019 insgesamt 100 Fälle abgeschlossen, worunter sich auch eine niedrige zweistellige Anzahl von Ausländern befand, die die Sicherheit des Landes gefährden. 76 Fälle konnten mit einer Abschiebung abgeschlossen werden. In den übrigen 24 Fällen wurden Maßnahmen getroffen, um eine erneute Wiedereinreise zu verhindern.
Innenminister Thomas Strobl hatte den Sonderstab zum Beginn des Jahres 2018 eingerichtet. Der Sonderstab Gefährliche Ausländer im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg kümmert sich um die Durchsetzung ausländerrechtlicher Sanktionen insbesondere bei Ausländern, die die Sicherheit des Landes gefährden, und bei Mehrfach- und Intensivtätern. Dies tut er, indem er ein ausländerrechtliches Fallmanagement betreibt. Das Ziel ist, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und eine nachhaltige Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu erreichen. Vorrangiges Ziel ist, die Kriminalitätsbelastung nachhaltig zu verringern, insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Durch ein gezieltes Vorgehen gegen diese Personengruppen mit konsequenten Maßnahmen soll eine möglichst dauerhafte Gefahrenbeseitigung erreicht werden. Damit verbunden ist, dass dadurch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessert wird. „Die Arbeit des Sonderstabs hat Signalwirkung – und zwar in doppelter Hinsicht. Es verdeutlicht problematischen Ausländern, dass es in Deutschland Grenzen gibt und dass es knallharte Folgen hat, diese Grenzen zu überschreiten. Und es zeigt zweitens den Menschen in unserem Land, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Das ist immens wichtig, um auf Dauer die Akzeptanz unseres Asylsystems in der Bevölkerung zu bewahren. Und das dient auch dem Schutz der rechtstreuen Flüchtlinge, die sich anständig benehmen, und die durch diese Gruppen unberechtigt in Misskredit gebracht werden“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Regionale Sonderstäbe bei Regierungspräsidien
„Dieses bundesweit einmalige Erfolgsmodell bringen wir nun in die Fläche. Wir erweitern es um Regionale Sonderstäbe bei den Regierungspräsidien. Das ist wichtig, um eine noch zügigere ausländerrechtliche Bearbeitung von ausländischen Straftätern sicherzustellen. Ende 2018 habe ich deshalb als Pilotprojekt im Regierungspräsidium Freiburg den Regionalen Sonderstab Gefährliche Ausländer eingerichtet. Der Regionale Sonderstab hat sich seitdem bestens bewährt. Deshalb werden nun auch bei den anderen Regierungspräsidien in Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen regionale Sonderstäbe eingerichtet. Ziel ist es, landesweit eine noch zügigere ausländerrechtliche Bearbeitung einer noch größeren Zahl von ausländischen Straftätern zu gewährleisten. Dem Haushaltsgesetzgeber bin ich sehr dankbar, dass wir im Doppelhaushalt 2020/2021 zusätzliche Stellen zur Einrichtung neuer Regionaler Sonderstäbe bekommen haben. Damit bringen wir das Erfolgsmodell ‚Sonderstab Gefährliche Ausländer‘ in die Fläche und werden Abschiebungen von problematischen Ausländern weiter bundesweit einmalig optimieren“, so Minister Thomas Strobl.
Der Sonderstab wird jetzt flächendeckend im ganzen Land um die Ebene der Regierungspräsidien erweitert. Der Erweiterung des Konzepts „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ um Regionale Sonderstäbe ist bereits seit Ende 2018 ein ebenso erfolgreiches Pilotprojekt beim Regierungspräsidium Freiburg vorausgegangen. Der Regionale Sonderstab Freiburg hat seit seinem Bestehen Ende 2018 bereits 25 Mehrfach- und Intensivtäter ausgewiesen und in elf Fällen die wahre Identität der Straftäter geklärt. Nunmehr werden auch bei den Regierungspräsidien Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen Regionale Sonderstäbe Gefährliche Ausländer angesiedelt.