Öffentlicher Dienst

Gemeinsame Erklärung

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Gemeinsam

Gemeinsame Erklärung für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt. Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen: Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nehmen wir nicht tatenlos hin.

Gemeinsam sprechen sich das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg, der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der BBW – Beamtenbund Tarifunion in einer Erklärung für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt aus. Die gemeinsame Erklärung setzt ein starkes Zeichen – passend zum Internationalen Tag des Öffentlichen Dienstes am 23. Juni.

„Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes setzen sich tagtäglich mit großem persönlichen Engagement für unser aller Wohl ein. Sie verdienen unseren höchsten Respekt, unseren Dank und unsere Anerkennung. Wir dürfen und werden nicht zulassen, dass sie bei ihrem Einsatz für uns beleidigt, bedroht und angegriffen werden. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben für uns sehr hohe Priorität. Deshalb handeln wir gemeinsam und entschlossen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung.

Gemeinsam wollen Innenministerium, Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag, Deutscher Gewerkschaftsbund und BBW – Beamtenbund Tarifunion:

  • eine für alle Beteiligten einheitliche Definition von Gewalt gegen Beschäftigte erarbeiten, die in allen Teilen des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg Geltung finden soll,
  • ein aussagekräftiges Lagebild erstellen, um Übergriffe sichtbar zu machen sowie Entwicklungen und Tendenzen verlässlich feststellen zu können,
  • die Gesamtgesellschaft für das Problem sensibilisieren,
  • bestehende wirkungsvolle Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Nachsorge zusammenführen und um neue Maßnahmen ergänzen sowie
  • darauf aufbauend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Form einer Landeskonzeption entwickeln.

„Die nun unterzeichnete Erklärung enthält unser klares Bekenntnis zum Schutz der Beschäftigten. Dabei bleiben wir freilich nicht stehen: Wir haben auch ein Maßnahmenpaket vereinbart. Gemeinsam werden die Landesverwaltung, die kommunalen Landesverbände und die Gewerkschaften ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Gewalt intensivieren“, so Innenminister Thomas Strobl weiter. Dafür wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll unter anderem eine Landeskonzeption entwickeln und die Kompetenzen von Land, Kommunen und Gewerkschaften bündeln.

Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, begrüßte die gemeinsame Erklärung und lobt die Initiative des Landes: „Gewalt gegen die Beschäftigten in unseren Rathäusern, in den Kindergärten und Schulen, bei Vollzugsdienst und Feuerwehr nimmt landesweit zu. Wir beschäftigen uns als Gemeindetag mit den Entwicklungen und Folgen, aber auch möglichen Lösungsansätzen. Eine bessere Vernetzung der bestehenden Aktivitäten, eine Sensibilisierung der Gesellschaft, aber auch robuste Maßnahmen wie beispielsweise die Verschärfung des strafrechtlichen Rahmens sind Ansatzpunkte, die Eingang in unser Positionspapier „Null Toleranz für Hass und Hetze gegen kommunale Amts- und Funktionsträger“ gefunden haben. Wir danken dem Land für die vorliegende Initiative und sichern zu, den Prozess kraftvoll zu begleiten. Zum Wohl unserer Mitarbeitenden und damit auch zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, sagte: „Städte und Gemeinden nehmen zahlreiche Aufgaben für ihre Bevölkerung wahr. Konflikte kann es geben - aber dabei muss niemand Übergriffe und gewalttätiges Verhalten im Dienst für das Gemeinwohl hinnehmen. Übergriffe jeglicher Art dürfen nicht ,normal' werden. Deshalb sehen die Kommunen den Schutz und die Begleitung der Mitarbeitenden als wichtige Aufgabe an. Der Städtetag begrüßt, dass mit der heutigen Erklärung ein gemeinsames Zeichen gegen Gewalt an Beschäftigen im öffentlichen Dienst gesetzt wird. Bekämpfung und Prävention von Gewalt sind solidarische Aufgaben. Daher unterstützen wir die geplante Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zur Erarbeitung einer Landeskonzeption."

Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, betonte: „Gerade in diesen krisenhaften Zeiten zeigt sich einmal mehr, mit welch großem persönlichen Engagement sich Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung für das Gemeinwesen einsetzen, und zwar oftmals über die eigenen Belastungsgrenzen hinaus. Weder die Flüchtlingsaufnahme in den Jahren 2015 und 2016 noch die Pandemiebekämpfung in den vergangenen zwei Jahren oder die Unterbringung und Versorgung der Menschen aus der Ukraine in den letzten Wochen wären ohne den unermüdlichen Einsatz der öffentlichen Bediensteten leistbar gewesen. Umso unerträglicher ist es, dass unsere Mitarbeitenden etwa in den Sozial- und Jugendämtern, den Ausländerbehörden und Jobcentern, immer häufiger Opfer von Beleidigungen, Drohungen und sogar tätlichen Übergriffen werden. Auch die im Internet anonym geäußerten Anfeindungen überschreiten zunehmend die in einer freiheitlichen Demokratie ohnehin schon weit gezogenen Grenzen des Hinnehmbaren. Es ist wichtig, sich als Gesellschaft konsequent gegen diese Verrohungstendenzen zu stemmen und als Rechtsstaat mit der gebotenen Härte zu reagieren. Als Landkreise sind wir unseren Beschäftigten zu besonderer Fürsorge verpflichtet. Auch deshalb begrüßen wir die Initiative des Innen- und Kommunalministeriums zum Schutz der öffentlich Beschäftigten ausdrücklich und werden sie tatkräftig unterstützen.“

„Für den DGB Baden-Württemberg erklärte die stellvertretende Vorsitzende Maren Diebel-Ebers: „Die zunehmende Zahl an Übergriffen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist erschreckend.  Die Beschäftigten erwarten zurecht wirkungsvolle Schutzmaßnahmen von ihren Dienstherren und Arbeitgebern. Wir erwarten uns von der nun zügig zu erstellenden Gesamtstrategie, dass sie den Anforderungen der Beschäftigten gerecht wird.  Dabei wird es insbesondere auch auf die Führungskräfte ankommen, die es für die Problematik zu sensibilisieren gilt, sodass diese in der Praxis ihren Beschäftigten den Rücken stärken. Alle Beteiligten müssen gemeinsam praxisorientierte Lösungen für einen besseren Schutz erarbeiten.“

Joachim Lautensack, Stellvertretender Vorsitzender BBW – Beamtenbund Tarifunion, sagte: „Mit einem umfassenden Lagebild müssen wir endlich eine verlässliche Datenbasis für einen notwendigen und wirkungsvollen Schutz unserer Beschäftigten schaffen. Die darauf aufbauenden Maßnahmen müssen geeignet sein, den unerträglichen Negativtrend der letzten Jahre rasch zu brechen und umzukehren.“

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist in den letzten fünf Jahren einen stetigen Anstieg bei der Anzahl der durch Gewalthandlungen geschädigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus. Im vergangenen Jahr 2021 wurde mit 11.919 als Opfer erfassten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein neuer Höchstwert festgestellt. Gleiches gilt für die Anzahl der Opfer von Gewalt unter den sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, welche im Jahr 2021 auf 1.041 angestiegen ist. Hierzu können beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern, Bürgerämtern oder Führerscheinstellen sowie kommunale Mandatsträger zählen. Überdies wurden auch 263 Angehörige der Feuerwehr und des Rettungsdienstes geschädigt.

***

Die gemeinsame Erklärung für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt finden Sie hier im Volltext für Sie abrufbar.

 

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