Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Mehr