Eine Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
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Politische Teilhabe
Eine Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Kommunalrecht legen die Grundlagen hierfür fest.
In Baden-Württemberg bestehen vielfältige Möglichkeiten sich am politischen Leben zu beteiligen. In regelmäßigen Abständen finden Wahlen der Volksvertretungen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (Parlamentswahlen) sowie der kommunalen Vertretungsorgane und der Bürgermeister (Kommunalwahlen) statt. Außerdem kann durch Bürgerbeteiligung im Land unmittelbar auf die politischen Entscheidungsprozesse Einfluss genommen werden.
Demokratie
Landesverfassung
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg wurde nach der Bildung des Südweststaates aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern - der bisher einzigen Länderneugliederung in Deutschland - von der im März 1952 gewählten Verfassunggebenden Landesversammlung erarbeitet und am 11. November 1953 verkündet.
Ihre Stimme zählt
Wahlen
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags sowie die des Europäischen Parlaments gewählt, alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. In den Gemeinden werden alle fünf Jahre die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Der Bürgermeister einer Gemeinde wird alle acht Jahre gewählt.
Machen Sie mit
Bürgerbeteiligung
Auf der Ebene des Landes sind Volksbegehren und Volksabstimmungen möglich. In den Gemeinden können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden.
Wissenswertes
Tipps
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Bürgerschaftliches Engagement, Wahlteilnahme von Behinderten, Wahlteilnahme bei Umzug, Briefwahl und Wahlbenachrichtigung.
Landeswahlleiterin
Cornelia Nesch
Die Landeswahlleiterin ist für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Landtags-, Bundestags- und Europawahlen in Baden-Württemberg verantwortlich. Sie bereitet die Sitzungen des Landeswahlausschusses vor und leitet diese.
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