Der Ministerrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes in den Landtag von Baden-Württemberg einzubringen. Mit dem Gesetzesvorschlag folgt Baden-Württemberg dem Weg der Mehrzahl der Länder und verfeinert die bereits vorhandene anonymisierte Kennzeichnung für spezielle Polizeieinheiten in besonderen Einsatzlagen, wie etwa bei Demonstrationen oder bei Fußballspielen. Nur rund 1.640 der insgesamt rund 29.000 Polizistinnen und Polizisten im Land sind von der Regelung überhaupt betroffen.