Glücksspiel

Zweite Beratung des Landesglücksspielgesetzes

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Wir betreten Neuland - und unsere Regelungen sind durchaus ambitioniert“, sagte Innenminister Reinhold Gall bei der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung für ein Landesglücksspielgesetz im Landtag. Bei den Ausschussberatungen seien weitere Detailregelungen zum Jugend- und Spielerschutz berücksichtigt worden. Der Fachbeirat Glücksspielsucht hatte nicht nur angeregt, den Besuchern von Spielhallen von jedem Platz aus den Blick auf eine Uhr zu ermöglichen. Diese sollen künftig auch Blickkontakt nach außen halten können, um nicht in ihrem Spiel zu versinken.

Die Kommunen werden überdies Hinweise für die Anforderungen an die Sozialkonzepte der Glücksspielbetreiber erhalten. Die Schulungsdauer für das Personal richte sich nach dem Gefährdungsgrad des Glücksspiels und umfasse mindestens acht Stunden. „Das Ermessen ist nach oben offen und darf ausgeübt werden“, betonte der Innenminister. Die Kirchen hätten erreicht, dass der Buß- und Bettag als Ruhetag bei den Spielbanken aufgenommen wird. Dort wird beim Spielerverzeichnis und der Videoüberwachung noch der Datenschutz verbessert.

Minister Gall wies darauf hin, dass Baden-Württemberg mit dem Landesglücksspielgesetz erstmals die unterschiedlichen Bereiche des Glücksspielwesens bündele. Waren bisher die Spielbanken, Spielhallen, Pferdewetten und das staatliche Glücksspiel in eigenen Gesetzen geregelt, so finden sich die landesrechtlichen Regelungen hierzu künftig in einem Paket. Zugleich werden die überholten Vorgaben zu den Spielbankabgaben aktualisiert.

Das Landesglücksspielgesetz ist als Ausführungsgesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, den Baden-Württemberg zum 1. Juli 2012 ratifiziert hatte, der konsequente zweite Schritt, um die Vorgaben der Europäischen Kommission zur Glücksspielregulierung zu erfüllen. „Wir in Baden-Württemberg nehmen die Ziele des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages ernst“, hob Innenminister Reinhold Gall bei der Zweiten Beratung im Landtag hervor. Das Gesetz solle den Jugend- und Spielerschutz besonders berücksichtigen, kanalisierende Wirkung für Glücksspieler haben, zur Bekämpfung des Schwarzmarktes beitragen und die Integrität des Sports schaffen. Eine Experimentierklausel sieht vor, für sieben Jahre bundesweit bis zu 20 Konzessionen für private Sportwetten zu vergeben. Zuständig hierfür ist das Land Hessen.

Um Spieler und Jugendliche vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen, müssen künftig alle Anbieter eigene Sozialkonzepte entwickeln und anwenden; Mitarbeiter mit Publikumskontakt sollen professionell geschult werden, um erkennen zu können, ob ein Kunde gefährdet scheint. Ein enger Kontakt zu Suchtberatungsstellen ist vorgesehen. Damit kam die Landesregierung vor allem Forderungen der Suchthilfe- und Sozialverbände nach.

Ebenfalls mit Blick auf die Suchtgefahren wird Baden-Württemberg die Zahl der Spielhallen begrenzen. Zwischen einzelnen Spielhallen muss der Abstand 500 Meter betragen; für neue Spielhallen gilt weiter, dass sie einen Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Mehrfachkonzessionen sind verboten. „Wer die Ziele des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags ernst nimmt, kann von diesen Einschränkungen nicht abgehen“, stellte der Innenminister klar. Dafür gewährt das Gesetz aber Übergangsfristen, die in einer Härtefallklausel formuliert sind. So haben die Betreiber Zeit, ihr Unternehmen an die neue Gesetzeslage anzupassen. Minister Gall versicherte: „Wir haben die Übergangsfristen bewusst großzügig bemessen.“

Die Spielhallen sollen zudem an die ab Juli 2013 in Hessen zentral geführte Sperrdatei angeschlossen werden. Eine Studie des Mannheimer Zentralinstituts für Seelische Gesundheit zeigt, dass gerade Spielhallen spielsuchtgefährdete Menschen anziehen.

Landesweit für das Glücksspielwesen zuständig wird auch künftig das Regierungspräsidium Karlsruhe sein. „Die dort aufgebaute Fachkompetenz ist erforderlich, um im Land ein passendes Glücksspielangebot sicherzustellen, den Spielerschutz zu gewährleisten und zur Suchtprävention beizutragen“, sagte Innenminister Gall bei der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag.

Weitere Meldungen

Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".
Innere Sicherheit

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag am 6. Mai

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Jahresstatistik der Feuerwehren 2025

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Young Heroes
Katastrophenschutz

„Young Heroes“ – auf dem Weg zum Austauschprogramm im Katastrophenschutz

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Polizeipräsidium Reutlingen bekommt neuen Polizeivizepräsidenten

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Speicherfrist von IP-Adressen

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau in Lahr
Rettungsdienst

Start des neuen Rettungshubschraubers Christoph Ortenau am Flughafen Lahr

Vorstellung Lasergestützes Schießtrainingssystem für die Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Lasergestützte Schießtrainingssysteme für die Polizei Baden-Württemberg

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Bilanz des europaweiten Speedmarathons 2026

Drogen und Fixerutensilien.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2025 leicht zurückgegangen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Innere Sicherheit

Politisch motivierte Kriminalität 2025 in Baden-Württemberg

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Staatssekretär Blenke begrüßt neuen Studienjahrgang an der Hochschule für Polizei