„Wir betreten Neuland - und unsere Regelungen sind durchaus ambitioniert“, sagte Innenminister Reinhold Gall bei der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung für ein Landesglücksspielgesetz im Landtag. Bei den Ausschussberatungen seien weitere Detailregelungen zum Jugend- und Spielerschutz berücksichtigt worden. Der Fachbeirat Glücksspielsucht hatte nicht nur angeregt, den Besuchern von Spielhallen von jedem Platz aus den Blick auf eine Uhr zu ermöglichen. Diese sollen künftig auch Blickkontakt nach außen halten können, um nicht in ihrem Spiel zu versinken.
Die Kommunen werden überdies Hinweise für die Anforderungen an die Sozialkonzepte der Glücksspielbetreiber erhalten. Die Schulungsdauer für das Personal richte sich nach dem Gefährdungsgrad des Glücksspiels und umfasse mindestens acht Stunden. „Das Ermessen ist nach oben offen und darf ausgeübt werden“, betonte der Innenminister. Die Kirchen hätten erreicht, dass der Buß- und Bettag als Ruhetag bei den Spielbanken aufgenommen wird. Dort wird beim Spielerverzeichnis und der Videoüberwachung noch der Datenschutz verbessert.
Minister Gall wies darauf hin, dass Baden-Württemberg mit dem Landesglücksspielgesetz erstmals die unterschiedlichen Bereiche des Glücksspielwesens bündele. Waren bisher die Spielbanken, Spielhallen, Pferdewetten und das staatliche Glücksspiel in eigenen Gesetzen geregelt, so finden sich die landesrechtlichen Regelungen hierzu künftig in einem Paket. Zugleich werden die überholten Vorgaben zu den Spielbankabgaben aktualisiert.
Das Landesglücksspielgesetz ist als Ausführungsgesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, den Baden-Württemberg zum 1. Juli 2012 ratifiziert hatte, der konsequente zweite Schritt, um die Vorgaben der Europäischen Kommission zur Glücksspielregulierung zu erfüllen. „Wir in Baden-Württemberg nehmen die Ziele des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages ernst“, hob Innenminister Reinhold Gall bei der Zweiten Beratung im Landtag hervor. Das Gesetz solle den Jugend- und Spielerschutz besonders berücksichtigen, kanalisierende Wirkung für Glücksspieler haben, zur Bekämpfung des Schwarzmarktes beitragen und die Integrität des Sports schaffen. Eine Experimentierklausel sieht vor, für sieben Jahre bundesweit bis zu 20 Konzessionen für private Sportwetten zu vergeben. Zuständig hierfür ist das Land Hessen.
Um Spieler und Jugendliche vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen, müssen künftig alle Anbieter eigene Sozialkonzepte entwickeln und anwenden; Mitarbeiter mit Publikumskontakt sollen professionell geschult werden, um erkennen zu können, ob ein Kunde gefährdet scheint. Ein enger Kontakt zu Suchtberatungsstellen ist vorgesehen. Damit kam die Landesregierung vor allem Forderungen der Suchthilfe- und Sozialverbände nach.
Ebenfalls mit Blick auf die Suchtgefahren wird Baden-Württemberg die Zahl der Spielhallen begrenzen. Zwischen einzelnen Spielhallen muss der Abstand 500 Meter betragen; für neue Spielhallen gilt weiter, dass sie einen Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Mehrfachkonzessionen sind verboten. „Wer die Ziele des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags ernst nimmt, kann von diesen Einschränkungen nicht abgehen“, stellte der Innenminister klar. Dafür gewährt das Gesetz aber Übergangsfristen, die in einer Härtefallklausel formuliert sind. So haben die Betreiber Zeit, ihr Unternehmen an die neue Gesetzeslage anzupassen. Minister Gall versicherte: „Wir haben die Übergangsfristen bewusst großzügig bemessen.“
Die Spielhallen sollen zudem an die ab Juli 2013 in Hessen zentral geführte Sperrdatei angeschlossen werden. Eine Studie des Mannheimer Zentralinstituts für Seelische Gesundheit zeigt, dass gerade Spielhallen spielsuchtgefährdete Menschen anziehen.
Landesweit für das Glücksspielwesen zuständig wird auch künftig das Regierungspräsidium Karlsruhe sein. „Die dort aufgebaute Fachkompetenz ist erforderlich, um im Land ein passendes Glücksspielangebot sicherzustellen, den Spielerschutz zu gewährleisten und zur Suchtprävention beizutragen“, sagte Innenminister Gall bei der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag.