Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am 10. Mai 2023:
„Unser Ziel ist und bleibt die landesweite Verbesserung des Rettungsdienstes – und genau das sind wir mit dem Rettungsdienstplan 2022 tatkräftig angegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist - getroffen, im Übrigen wurden die Anträge abgewiesen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“