Nach Angaben von Landeswahlleiterin Christiane Friedrich haben die Kreiswahlausschüsse am 19. Januar 2016 in den insgesamt 70 Wahlkreisen von folgenden 22 Parteien 789 Wahlvorschläge mit 789 Bewerbern und 731 Ersatzbewerbern zugelassen (2011: 19 Parteien mit 684 Wahlvorschlägen)
Die Aufstellung ist noch nicht endgültig. Parteien und Einzelbewerber, deren Wahlvorschlag vom Kreiswahlausschuss zurückgewiesen wurde, können noch bis 22. Januar 2016, 18:00 Uhr, Beschwerde beim Landeswahlausschuss erheben. Über evtl. Beschwerden entscheidet der Landeswahlausschuss am 29. Januar 2016.
Spätestens nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses werden die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge sowie weitere Übersichten in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt.
Die Namen der Pateien und die jeweilige Zahl der Wahlvorschläge entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument, das zum Download zur Verfügung steht.