Sicherheit

Zahlreiche Demonstrationen am Wochenende

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Rückenansicht eines Polizisten der Polizei Baden-Württemberg.

Am vergangenen Wochenende fanden in Baden-Württemberg zahlreiche Demonstrationen statt. Nicht immer wurden dabei die Auflagen der Corona-Verordnung eingehalten, auf einer Demonstration kam es zu aggressivem Verhalten und Straftaten gegen die Polizei. Innenminister Thomas Strobl betonte: „Die Regeln zum Schutz vor Corona sind von allen einzuhalten – auch von Demonstrationsteilnehmern.“

„Am vergangenen Wochenende fanden in Baden-Württemberg 70 Demonstrationen mit insgesamt mehr als 38.000 Teilnehmern statt. Da sich die Teilnehmerzahlen bei einzelnen Versammlungen entgegen den Anmeldungen auf bis das Zehnfache erhöht hatten, wurden die Auflagen der Corona-Verordnung nicht immer eingehalten. Das macht mir allergrößte Sorge. Der Schutz der Gesundheit ist ein hohes Gut. Deshalb gelten bei Demonstrationen bestimmte Gesetze und Regeln, etwa die des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung. Diese sind von allen – auch von Demonstrationsteilnehmern – einzuhalten. Wer den Infektionsschutz missachtet, der gefährdet sich und leider auch andere mit einer möglicherweise tödlichen Krankheit“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur Bilanz des vergangenen Wochenendes.

Überwiegend Demonstrationen gegen Rassismus

Im Gegensatz zu den vergangenen Wochenenden fanden die zahlenmäßig größten Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Todesfall des 46-jährigen Afroamerikaners George Floyd in der US-amerikanischen Großstadt Minneapolis statt. So kamen zu den 13 Versammlungen zum Thema ‚Gegen Rassismus‘ und ‚Black lives matter‘, die überwiegend am Samstag stattfanden, rund 34.000 Teilnehmer zusammen.

Rund um die Versammlung "Gegen Rassismus" am Samstagnachmittag (6. Juni 2020) in Stuttgart, mit etwa 10.000 Teilnehmern, die Anmelderin hatte rund 700 erwartet, war es zu einem aggressivem Verhalten gegen die Beamtinnen und Beamten sowie zu Straftaten gekommen. „Gewalt gegen Polizeibeamte ist absolut inakzeptabel. Gewalt gegen Personen oder gar gegen Polizeibeamte dulden wir nicht. Wir werden hier mit aller Konsequenz handeln. Es gilt klipp und klar: ein ‚Ja‘ zum Versammlungsrecht, aber klares ‚Nein‘ zu Rechtsverstößen. Aggressionen und Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten geht gar nicht. Unsere Polizei hat Respekt und Dank verdient, nicht Hass und Gewalt. Die Polizei sorgt für Recht und Ordnung, sie setzt die Regeln durch, die wir uns in dieser Gesellschaft gegeben haben. Deshalb ist ein Angriff auf eine Polizistin oder einen Polizisten wie ein Angriff auf uns alle. Die Polizistinnen und Polizisten haben einen Knochenjob, sie halten oft genug ihren Kopf für unser aller Sicherheit hin“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Polizei verdient Vertrauen und Respekt

„Auf unsere Polizistinnen und Polizisten im Lande ist Verlass. Die Polizei Baden-Württemberg steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes und verdient unser Vertrauen – und wir dürfen der Polizei auch Vertrauen entgegenbringen. Auch weil unsere Polizistinnen und Polizisten bestens ausgebildet sind. Das gewährleisten wir auch dadurch, dass Antiextremismus und Antirassismus fester Bestandteil der Ausbildung einer jeden Polizeibeamtin und eines jeden Polizeibeamten sind. Die Polizei Baden-Württemberg ist offen für Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund. Ganz wichtiger Teil polizeilicher Führungskultur ist, dass Vorgesetzte keinerlei rassistisches, extremistisches oder antisemitisches Verhalten durchgehen lassen: Bei Anhaltspunkten für extremistisches, rassistisches oder antisemitisches Verhaltens wird konsequent gehandelt, ein Disziplinarverfahren bzw. Strafverfahren eingeleitet“, so Innenminister Thomas Strobl.
 
Auch am vergangenen Wochenende kontrollierte die Polizei landesweit die Einhaltung der Regelungen der Corona-Verordnung. Von Freitag bis Sonntag kontrollierte die Polizei insgesamt 7.491 Personen. Dabei wurden 204 Verstöße gegen die Bestimmungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes festgestellt. Der Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei weiterhin auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ entgegen der aktuellen Regelungen.

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